1. Worum geht es im Abmahnschreiben?
Die .rka Rechtsanwälte sind vor allem für Ihre zahlreichen Abmahnungen aus dem Bereich der Computerspiele bekannt. Heute möchte ich eine Abmahnung an dem Computerspiel „Company of Heroes 2“ besprechen und Ratschläge für Betroffene geben. Auftraggeber der Abmahnungen ist die Koch Media GmbH.
2. Was verlangen die .rka Rechtsanwälte?
Dem Empfänger der Abmahnung wird regelmäßig der Vorwurf unterbreitet, die Urheberrechte an dem Computerspiel "Company of Heroes 2“ verletzt zu haben.
Zunächst folgt die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.
Zusätzlich wird von den Abmahnern ein nicht unerheblicher Geldbetrag gefordert (Abmahnkosten).
3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung!
Oberstes Gebot: Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe und lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Als erster Schritt müsste geprüft werden, ob die erhobenen Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Der BGH hat nämlich bereits für verschiedene Fallkonstellationen entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht automatisch haftet. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, sollte anwaltlich geprüft werden.
Sofern Ihnen kein Vorwurf gemacht werden kann, bräuchten Sie gar nicht zu reagieren. Dann bräuchten Sie die Forderung lediglich kurz schriftlich zurückweisen.
Aber auch dann, wenn ein Urheberrechtsverstoß vorliegen sollte, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Abmahnkosten deutlich zu reduzieren und zusätzlich eine Ratenzahlung auszuhandeln.
4. 1-mal-1 bei Abmahnungen
1. Kein Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
3. Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner leisten!
4. Fristen unbedingt beachten!
5. Rechtsanwalt aufsuchen!
Gerne steht Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Abmahnungsverteidigung zur Verfügung, falls auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte .rka für das Computerspiel „Company of Heroes 2“ erhalten haben sollten.
Wir sind bundesweit auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig. Gerne können Sie ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Auch können Sie uns das Abmahnschreiben vorab übermitteln. Wir kennen die Abmahner und wissen wie zu reagieren ist.
Fragen Sie auch gerne kostenlos und unverbindlich nach unseren günstigen Pauschalpreisen.