Anwalt für Datenschutzrecht online fragen
Ob für Webseitenbetreiber, Online-Händler oder Arbeitgeber - die Datenschutzrecht Online Beratung ist eine kostengünstige und schnelle Alternative zum Anwaltsbesuch.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Datenschutzrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Datenschutzrecht ein!
Weitere allgemeine Informationen zum Datenschutzrecht finden Sie auch in unserem Datenschutzrecht-Online-Ratgeber.
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Datenschutzrecht Online Beratung
Die Online-Beratung im Datenschutzrecht kann für Online-Händler, Arbeitgeber und auch Webseitenbetreiber von Vorteil sein. Als kostengünstige und zeitsparende Alternative zum traditionellen Anwaltsbesuch, ist besonders im Datenschutzrecht, wo viele Fakten online übermittelt werden, der Rat eines yourXpert-Online-Anwalts für Datenschutz sinnvoll. In unserem Ratgeber finden Sie alles rund um das Thema Datenschutz.
Online Ratgeber Datenschutzrecht
(Lesezeit: ca. 5 Minuten)
Regelungen zum Datenschutz finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf nationaler Ebene und im EU-Recht. Auf zahlreichen Gebieten, ob am Arbeitsplatz, beim Online-Shopping oder beim Betreiben eines privaten Blogs geben wir heute personenbezogene Daten preis oder erhalten solche über andere Personen. Unser Online Ratgeber Datenschutzrecht informiert darüber, wer sich Gedanken um Datenschutzvorschriften machen muss, und gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen.
Inhalt
- Was ist Datenschutzrecht?
- Vorteile der Online-Beratung im Datenschutzrecht
- Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz in Deutschland
- Ansprüche aus dem Bundesdatenschutzgesetz
- Datenschutzbestimmungen für das Internet
- Datenschutz in Unternehmen
- Datenschutzrecht-Themen im Überblick
7.1 Datenschutz
7.2 Bundesdatenschutzgesetz
7.3 Arbeitgeber
7.4 Datenmissbrauch
1. Was ist Datenschutzrecht?
Das Recht auf Achtung der Privatsphäre beim Informationsaustausch per Brief oder Telefon wurde schon im Grundgesetz von 1949 mit Verfassungsrang ausgestattet. Im Volkszählungsurteil von 1983 konstatierte das Bundesverfassungsgericht dann erstmals ein umfassendes Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Nachdem sich in den 1990er Jahren das Internet etabliert hatte und Daten per Mausklick sofort in die Welt verteilt werden konnten, wurden globale Regelungen über den Datenschutz erforderlich.
Das Europäische Parlament erließ 1995 eine erste grundlegende Datenschutzrichtlinie, die für ein einheitliches Schutzniveau im gesamten EU-Gebiet sorgen sollte. Ab Mai 2018 gilt die EU Datenschutzgrundverordnung, welche die Richtlinie ersetzt und weitergehende Bestimmungen trifft. Wohingegen die Richtlinie dem nationalen Gesetz noch größeren Spielraum hergab, vereinheitlicht die Datenschutzgrundverordnung große Teile des Datenschutzrechts europaweit. Der deutsche Gesetzgeber hat dies zum Anlass genommen das Bundesdatenschutzgesetz grundlegend zu novellieren. Viele Paragraphen wurden neu eingeordnet und einige Regelungen verweisen auf die Datenschutzgrundverordnung. Als EU Recht genießt die Datenschutzgrundverordnung Vorrang gegenüber nationalem Recht. Sie erlaubt aber durch unbestimmte Rechtsbegriffe dem nationalen Gesetzgeber präsizere oder strengere Maßstäbe zu setzen. Das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung ergänzen sich und müssen daher zusammen gelesen werden.
2. Vorteile der Online-Beratung im Datenschutzrecht
Bei Problemen mit dem Datenschutz kann eine Online-Beratung in vielen Fällen schnell und effizient helfen. Vor allem, wenn sich alle Fakten online übermitteln lassen oder aus Internetseiten ergeben, können unsere Anwälte für Datenschutzrecht den Sachverhalt leicht überprüfen. Nicht nur für alle die sich gegen die Speicherung der eigenen Daten wehren möchten, sondern auch für Online-Händler und andere Webseitenbetreiber zahlt sich eine Beratung zum Festpreis bei yourXpert aus. Denn wer Fehler bei der Datenschutzerklärung macht, riskiert möglicherweise eine teure Abmahnung.
3. Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz in Deutschland
Als wichtigste Regelwerke gelten das Bundesdatenschutzgesetz und die EU Datenschutzgrundverordnung, sowohl für Bundesbehörden als auch private Unternehmen. Die einzelnen Landesdatenschutzgesetze enthalten entsprechende Vorschriften für Landesbehörden und Kommunen. Das Bundesdatenschutzgesetz kommt immer dann zum Zug, wenn kein Spezialgesetz eingreift. Für Webhoster und Online-Händler gilt zum Beispiel das Telemediengesetz, wenn sie Besucherdaten speichern, für Postdienstleister gibt es die spezielle Postdienste-Datenschutzverordnung, für Forschungslabore gilt das Gendiagnostikgesetz im Umgang mit genetischen Daten. Für den Datenschutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz dagegen existiert keine Spezialregelung, sodass das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet.
4. Ansprüche aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz
Die Datenschutzgrundverordnung räumt Betroffenen, deren Daten von öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen gespeichert wurden, das Recht auf Information ein (Art. 15 DSGVO). Auf Nachfrage sind die Datenerheber verpflichtet, kostenlos eine schriftlich Auskunft zu erteilen über den Umfang der gespeicherten Daten, die Empfänger im Falle einer Weitergabe, sowie den Zweck.
Ebenfalls darf der Betroffene eine Berichtigung seiner Daten verlangen (Art. 16 DSGVO). Nach Art. 17 DSGVO besteht ein Rechtsanspruch auf Löschen der personenbezogenen Daten. Für diesen Anspruch muss kein besonderer Grund vorliegen. Der Anspruchsgegner ist hierzu aber nicht verpflichtet, wenn er eine gesetzliche Pflicht zu Speicherung oder die Daten für einen eigenen Rechtsanspruch nutzen muss. Zudem können die Daten für historische oder statistische Zwecke auf Dauer gespeichert werden. Regelmäßig ist es für statistische Zwecke jedoch nicht nötig, dass die Daten personenbezogen vorliegen. Sofern ein Recht auf Löschen nicht besteht, kann regelmäßig ein Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung bestehen, § 35 BDSG - neu in Verbindung mit Art. 18 DSGVO.
Eine Klage für Verbraucher wegen erlittenem materiellen oder immateriellen Schaden ist gem. Art. 82 DSGVO zu gewährleisten. Im deutschen Recht wird ein Verstoß gegen den Datenschutz regelmäßig aus § 823 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB auf Grundlage eines Verstoßes gegen das Recht auf informationeller Selbstbestimmung oder gegen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung möglich sein. Zum Beispiel kann die unberechtigte Weiterleitung von personenbezogenen Daten einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Ob ein solcher Verstoß vorliegt und wie in einem solchen Fall weiter vorzugehen ist, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt für Datenschutzrecht.
5. Datenschutzbestimmungen für das Internet
Da auch IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten gehören, sammelt jeder, der im Internet einen Blog oder eine Seite betreibt, personenbezogene Daten anderer. Das Telemediengesetz bestimmt in § 13, dass jeder Diensteanbieter seine Nutzer vor Beginn des Vorgangs über die Art, den Umfang und die Zwecke der Datenerhebung zu unterrichten hat. Praktisch muss daher nahezu jede Internetseite eine Datenschutzerklärung erhalten, zusätzlich muss auf die Verwendung von Cookies und ähnlichen Mechanismen gesondert hingewiesen werden.
Besonders relevant ist die Datenschutzerklärung für alle Online-Verkäufer, selbst wenn sie nur als Privatpersonen auf Auktionsplattformen handeln, denn die unvollständige oder fehlende Datenschutzerklärung ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Wer Schwierigkeiten mit der richtigen Formulierung und Verlinkung hat, kann sich durch eine kurze professionelle Beratung durch einen Anwalt für Datenschutz viel Ärger ersparen.
6. Datenschutz in Unternehmen
Unternehmen dürfen und müssen bestimmte personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter sammeln, unterliegen dabei aber strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU Datenschutzgrundverordnung. Zunächst sind die Unternehmer verpflichtet, die Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und zwar mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auf dem neuesten technischen Stand. Grundsätzlich muss der Betroffene zur Erhebung und Verarbeitung seiner Daten seine Einwilligung erteilen. Wenn Daten zum Zweck der Werbung, des Handels mit Adressen oder Marketingstrategien genutzt werden sollen, ist dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen zu dieser Zweckbindung möglich. Falls im Unternehmen mehr als neun Personen mit Datenverarbeitungsvorgängen betraut sind, muss der Arbeitgeber einen Datenschutzbeauftragten bestimmen, der die Vorgänge regelmäßig kontrollieren und die Effizienz des Datenschutzes bewerten muss.
Nachfolgend werden einige wichtige Begriffe aus dem Datenschutzrecht kurz erläutert.
7. Datenschutzrecht-Themen im Überblick
7.1 Datenschutz
Der Datenschutz gewährleistet das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Einzelnen. Der Mensch soll vor Eingriffen in die Privatsphäre durch missbräuchliche Datenverarbeitung geschützt werden und selbst darüber entscheiden, welche persönlichen Daten er wem zugänglich machen möchte. Dieses Recht steht oftmals den Interessen des Staates und der Allgemeinheit (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung), der Unternehmen und der Datenverarbeiter gegenüber, mit denen es in Ausgleich zu bringen ist.
7.2 Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz ist 1978 in Kraft getreten und gilt für Bundesbehörden und private Unternehmen. Daneben gibt es die Landesdatenschutzgesetze für Landesbehörden und Kommunen. Auch einige weitere Gesetze enthalten Bestimmungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten, die manuell oder in automatisierten Verfahren gewonnen und verarbeitet werden. Besonders relevant ist dabei das Telemediengesetz für alle Diensteanbieter, die sich im Internet betätigen.
7.3 Arbeitgeber
Arbeitgeber ist jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. Das Bundesdatenschutzgesetz spricht von nicht-öffentlichen Stellen. Dazu gehören neben natürlichen Personen (zum Beispiel Rechtsanwälten, Ärzten, Steuerberatern) auch Personengesellschaften (GbR), juristische Personen (Vereine, GmbH), und nichtrechtsfähige Vereinigungen (Parteien, Gewerkschaften). Diese unterliegen den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, sofern sie personenbezogene Daten in automatisierten Verfahren, etwa mittels eines PC, gewinnen.
7.4 Datenmissbrauch
Datenmissbrauch liegt vor, wenn die persönlichen Daten ohne das Wissen des Betroffenen kriminell genutzt werden, um zum Beispiel Dienstleistungen oder Produkte zu erwerben. Als Datendiebstahl hingegen wird der tatsächliche Diebstahl der persönlichen Daten bezeichnet.
Bildnachweis: © fotolia.com – mangpor2004
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