Zusatzangebot zu Ihrem Auftrag "Kosten für Kaufvertragsentwurf"
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Im Upload-Bereich habe ich die passenden Originaldokumente bereits hochgeladen. Zusätzlich habe ich noch eine Historie der wichtigsten Telefonate / Emails und Ereignisse hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Strohmeier
Kontaktdaten:
stephan.strohmeier@posteo.de
Tel.: 0211 54417555
~~~~~~
Meine ursprüngliche Anfrage:
Wie besprochen erhalten Sie hier mein Angebot zu Ihrem ursprünglichen Auftrag (Auftragsnummer M-12436): https://www.yourxpert.de/expert/msg?message_id=12436
~~~~~
Ihr Angebot:
Schreiben an den Notar und Schreiben an den Makler.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Beauftragung. Anbei übersende ich Ihnen die beiden Entwurfsschreiben und füge noch die entsprechende Vollmacht hinzu, die ich für die Legitimierung bei der Gegenseite benötige.
Bitte sehen Sie die Schreiben durch und geben mir etwaige Änderungswünsche durch.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
besten Dank für die Erstellung der Schreiben.
Zum Schreiben an den Notar (Blum):
In Ordnung, bis auf zwei kleine Korrekturen:
- Kostenrechnungsnummer 19-00144 statt 19-00141
- erste Zeile nach der Anrede: Strohmeier statt Strohmeyer
Zum Schreiben an den Makler (Duesselraum):
Leider müssen wir die Formulierung "Allerdings erfolgte weder eine Bestätigung der Reservierung" streichen. Wir haben nochmals die Email-Korrespondenz durchforstet und eben diese Bestätigung vom 13.12.18 gefunden, unterschrieben von Eigentümer und Makler.
Eine kleine Korrektur: 4ter Absatz, letztes Wort: benachteiligen statt beachteiligen.
Die unterschriebenen Vollmachten lade ich heute noch hoch. Nur eine formale Frage: Muss bei der Unterschrift unsererseits nicht stehen: Düsseldorf, 14.02.19 statt Frankfurt, 14.02.19 ? Oder ist das egal?
Besten Dank für Ihre Mühen,
Stephan Strohmeier
Gruß, Strohmeier
Ich habe die Schreiben abgeändert und eingestellt und würde diese dann am Montag, den 18.02. versenden.
Die Vollmacht wird üblicherweise ab Sitz der Kanzlei unterzeichnet. Möglich wäre aber auch Ihren Wohnsitz als Unterschriftsort einzutragen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Gruß nach Frankfurt,
Stephan Strohmeier