Rückabwicklung Kaufvertrag
Fragestellung
Ich habe ein Wohnmobil über Ebay gekauft und bitte um Ihre Meinung zu diesem Fall ob eine Aussicht besteht eine Rückabwicklung zu erreichen.
Hier meine Erläuterungen zum Fall:
Am 16.05.2013 haben wir in Ebay ein Wohnmobil gesehen was uns gefallen hat. Der Verkäufer hat es als 1A Zustand beschrieben und sogar 10 Jahre Garantie auf Dichtigkeit gegeben. Er hat alle möglichen Teile Ausgetauscht neu Tüv und Gasprüfung gemacht.
Da eine Tel Nr. dabei stand habe ich dort angerufen er hatte uns gesagt wenn uns das Womo gefällt nimmt er es aus der Versteigerung zu dem Festpreis von 6000,-€ .
Wir sind dann hin gefahren und haben uns das Womo angesehen. Es war schon Neu Lackiert Stand aber in der Halle und war aufgebockt somit konnten wir keine Probefahrt machen. Es wurde uns versprochen das die Fronten der Schränke neu gemacht werden und ein neuer Boden Belag reinkommt. Er zeigte uns auch die Teile die alle Ausgetauscht wurden. Wir kamen überein da es einen guten Eindruck hinterließ das wir das Womo nehmen würden wenn noch eine Markise dazu kommt.
Ich habe dann das Womo abgeholt und den Restbetrag bezahlt. Auf der Heimfahrt bemerkte ich ein ziemliches wackeln der Außenspiegel. Zuhause angekommen habe ich da erst mal Hand angelegt und mit neuen Schrauben die Spiegel befestigt. Als ich dann zum Tanken fuhr bemerkte ich das das Womo lauter geworden ist. Ich legte mich unters Fahrzeug und sah das der Auspuff zwar schön silbrig gestrichen war aber durch die Hitze war am Auspufftopf die Farbe weg und dort war ein großes Loch. Also rief ich den Verkäufer an und beschwerte mich. So konnte ich ja nicht in Urlaub fahren. Da es Freitag Abend war hatte ich auch keine Möglichkeit irgend eine Werkstatt zur Reparatur zu finden. wir kamen überein das er seine Leute schickt und die den Auspuff tauschen gegen eine anderen weil er gerade das gleiche Model am Hof stehen hat würde er diesen abbauen und bei uns Einbauen. Am Samstag kamen sie gegen 11.30 und 20 Minuten später war auch dies schon wieder erledigt.
Wir sind dann 2 Tage später in Urlaub gefahren. Während des Urlaubs, es hat ja jeden Tag geregnet, ist uns dann aufgefallen das es hinten aus einer Dachluke tropft.
Der Motor wurde uns versichert würde kein Öl brauchen. Steht auch so in EBAY. Dies war aber nicht der Fall ich hörte das er immer lauter wurde. Als wir dann auf einem Parkplatz anhielten bemerkte ich neben dem Fahrzeug eine Öllache als wir wieder am Fahrzeug waren. Ich sah unter das Fahrzeug und bemerkte das unter dem Motor alles voller Öl war und es tropfte.Es fehlte natürlich auch Öl.
Dann viel uns auf das der Wasserhahn im Toilettenraum bei Benutzung tropft.
Über der Kabinen Türe ist ein Riss entstanden in der Außenhaut und bei genaueren hinsehen sieht man das da eine Erhebung ist vom zu spachteln.
Beim ersten Benutzen der Rollos stellten wir fest das der Rollo vom Großen Fenster sich aus der Schiene löst und immer mehr aus der Schiene geht, das Rollo im Alkoven ist eingerissen, um es nicht weiter zu beschädigen haben wir es unten gelassen. Die Vorhangschiene war gebrochen und der Vorhang zu Fahrzeugkabine konnte nicht benutzt werden.
Die Hupe hat einmal ihren Dienst getan und dann nie wieder zudem viel das Licht im Tacho aus.
Da man ja auch mal ums Auto herum läuft viel mir auf das die Rücklichter auf der Fahrerseite nicht mehr gingen. Da ich ja ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft habe und ich Handwerklich nicht gerade ungeschickt bin, deshalb auch diverses Werkzeug vorsorglich eingepackt habe, habe ich mich gleich daran gemacht den Fehler zu suchen. Dort kommt kein Strom mehr an somit habe ich ein Kabel verlegt und die beiden Rücklichter Notdürftig zusammen geklemmt, es ging wieder und die Fahrt konnte weiter gehen.
Dann ist uns der Scheibenwischer während der Fahrt kaputt gegangen (waren ja neue laut Verkäufer) Halterung des Gummis abgebrochen wegen Korrosion also neue gekauft.
Da das Wetter nicht besser wurde und das Fahrzeug innen eh nass war haben wir unseren Urlaub dann abgebrochen und sind nach Hause gefahren.
Zuhause angekommen habe ich versucht den Verkäufer zu erreichen. Er meldete sich aber nicht. Also schrieb ich Ihm eine Mail auf die er nicht antwortete. Am Sonntag habe ich dann noch mal eine Mail geschrieben mit der Aufforderung sich bei uns bis Montag zu Melden.
Am Montag habe ich dann das Womo ausgeräumt, dabei ist mir ein Gegenstand in den Batteriekasten unter der Sitzbank gefallen und ich musste das Brett darüber abschrauben. Das Brett war bei Besichtigung nicht montiert und dort waren 2 große Batterien verbaut jetzt waren da 2 kleine und man sieht noch Holzspäne vom Befestigen der kleineren Batterien.
Dort sitzen auch Pumpen und ein Wasser Behältern und mir viel auf das es dort Nass ist. Bei genauerer Betrachtung bemerkte ich das es nicht nur ein bisschen Wasser ist sondern dadurch das Brett der Sitzbank ganz weich ist und Modrig riecht, muss also schon seit langen bestanden haben denn so schnell wird ein Brett nicht weich und riecht dazu noch Modrig. Ich stellte dann Fest das auch in der Fahrerkabine der Teppich Belag und unter dem Bodenbelag in der Fahrerkabine alles komplett Nass ist. Als der Verkäufer sich dann am Montag Abend per Mail meldete hatte ich Ihm schon die ganzen Mängel beschrieben per Mail und da die Mängel doch immens sind um Rückabwicklung des Kaufes gebeten. Dies will er aber nicht machen sonder bot an das Fahrzeug zu ihm zu bringen und er Verkauft es in unserem Auftrag und die Papiere könnten wir ja behalten und dem Käufer per Nachnahme zusenden. Dies würde ja auch nur 1-2 Wochen dauern. 1-2 Wochen braucht er schon um das Fahrzeug so herzurichten das es überhaupt verkauft werden kann.
Dies hat er schon mehrmals so gemacht. Also hat er scheinbar auch schon mehrmals solchen Schrott Verkauft!
Da die Mängel aber doch schon erheblich sind und ich nicht weis was alles schon mit Wasser voll gelaufen ist (Dachluke, Riss in der Außen Haut) und ich ja das Fahrzeug mit Garantie auf Dichtigkeit gekauft habe und gerade diese Mängel bei einem Wohnmobil als erheblich anzusehen sind, möchte ich das Fahrzeug auf keinen Fall behalten.
Wenn ich dann bei einem Verkauf von Ihm als Verkäufer da stehe bin ich immer in der Haftung nach BGB 444.
Somit kommt für mich nur eine Rückabwicklung in Frage.
Auch bei einer Reparatur vom Verkäufer weis ich nie ob der Wasserschaden behoben ist und was da schon alles zu schimmeln und zu modern anfängt oder eh schon vorhanden ist.
Da er ja Garantie auf Dichtigkeit gegeben hat dies aber nicht zutrifft werden meiner Meinung nach die üblichen Klauseln bei einem Verkauf „Gekauft wie Gesehen“ ausgehebelt und lösen sich in Luft auf BGB 444
Viele Punkte dieser Auflistung konnte ich gar nicht bei Besichtigung feststellen und scheinen mir vorsätzlich vorenthalten worden zu sein.
Da der Verkäufer ständig solche Fahrzeuge verkauft als Privatperson, gehe ich davon aus das dieser eher als gewerblich anzusehen ist. Ich konnte 11 verschiedene Versteigerungen im Internet finden von dem Verkäufer die ja glücklicherweise im Internet alle noch vorhanden sind. Habe sie auch alle gespeichert.
In Frage steht auch noch ob es die Interessengemeinschaft mit 392 Mitgliedern überhaupt gibt da ich dazu nichts im Internet finden konnte. Oder sind damit die 392 Käufer gemeint die er schon geprellt hat?
Ich glaube auch nicht das der Tüv in Bayern da sein OK gegeben hätte.
Es deutet nämlich ganz darauf hin das da was gedreht wurde denn als ich ihn nach einer Plakette für die Umweltzone fragte sagte er mir „ist kein Problem kann ich dir besorgen für 10 Euro“.
Ob nicht auch was am Tacho gedreht wurde kommt mir auch gerade so in den Sinn aber es stand ja 7 Jahre beim Vorbesitzer und war ja anscheinend nicht angemeldet. Sollte man mal hinterfragen und ob er es im Auftrag Verkauft bezweifele ich auch.
Können Sie mir bei diesem Fall helfen und habe ich überhaupt eine Handhabe den Kaufvertrag Rückabwickeln zu können.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Übermittlung des Links.
Die Interessengemeinschaft habe ich über google gefunden:
http://www.ig-wohnmobil-oldtimer.de/news.php. Um einien Verein handelt es sich nicht. Es ist keine juristische Person, sondern irgendwer hat sich eben einen Namen gegeben. Im Impressum ist nicht einmal eine natürliche Person als Ansprechpartner genannt: unseriös!
Im ebay-Account unter den Bewertungen finden Sie zwei geprellte Käufer, die vor dem Verkäufer warnen, von Betrug sprechen und dazu raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Hier werden nachweislich wiederholt Wohnmobile verkauft. Von einem Privatverkauf kann m.E. keine Rede sein. Die Behauptung "im Auftrag zu handeln", halte ich für vorgeschoben und wird als Vorwand genommen, jegliche Gewährleistung auszuschließen.Deshalb das Konstrukt mit der Interessengemeinschaft.
Hier verweigert der Verkäufer im Angebot jegliche Gewährleistung. Selbst wenn er das Womo in Stand setzen wollte, sollten Sie sich hierauf nicht einlassen. Die Mängel sind viel zu groß, als dass dies meiner Meinung nach überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. Hier wurde ein Fahrzeug mit 1 A angeprießen und anscheinend in Wahrheit ein Schrottauto verkauft. Ärgerlich genug, dass Sie Ihren Urlaub abbrechen mussten. Aber das Fahrzeug scheint ja nicht einmal verkehrstauglich gewesen zu sein (Licht...).
Ich würde dem Verkäufer eine letzte Frist setzen, den Kauf rückabzuwickeln. Sie können dabei auch bereits anklingen lassen, dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werden, notfalls Ihr Recht einklagen, den Verkäufer bei eBay melden und parallel wegen des Verdachts des Betrugs Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Steuerlich wäre der Fall sicher auch intererssant, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert werden.
Wenn der Verkäufer weiterhin nur einen Weiterverkauf - sicher wieder auf diese dubiose Art und Weise - anbietet, gehen Sie bitte zu einem Zivilrechtler bei Ihnen vor Ort, der Sie dann vertreten kann. Gerne können Sie sich hierfür natürlich auch an meine Kanzlei wenden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
www.anwaeltin-mainz.de
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Durch die Antwort von Frau Nicole Koch bin ich nun einen Schritt weiter und werde mir einen Anwalt nehmen um mein recht durchzusetzen.
Ich kann Frau Koch nur weiterempfehlen.
Sie haben das Fahrzeug über eBay gekauft. Können Sie mir bitte den Link auf dieses Angebot zukommen lassen? Ich würde mir dies gerne selbst ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
Vielen Dank für Ihre hilfe.
Es hat sich aber ein neues Problem aufgetan.
Ich habe einen geprellten Kunden angeschrieben dieser gab mir zur Antwort:
Hallo,
ich habe zivilrechtlich den Prozess gewonnen. Leider hat der Verkäufer Herr
Karl Christian Bruno Ernst Haratik schon vor längerem eine Eidesstalliche
Abgegeben. Somit ist bei ihm offiziell nichts zu holen, da er wohl seine
Betrügerein nur in Bar abwickelt.
mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer
Was kann ich jetzt noch unternehmen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schuldheis
der Verkäufer scheint zahlungsunfähig zu sein. Der andere Käufer, zu dem Sie Kontakt aufnahmen, hat einen zivilrechtlichen Titel erworben, dann aber offenbar ergebnislos die Zwangsvollstreckung versucht, woraufhin der Verkäufer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wurde. Dabei hat sich dann ergeben, dass er angeblich mittellos ist.
Diese Auskunft ist enttäuschend, andererseits ersparen Sie sich die Mühe, unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel ebenfalls ergebnislos zu klagen.
Strafanzeige wegen Betrugs sollten Sie aber auf jeden Fall stellen!
Mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
Dann kann ich wohl nichts anders tun als Strafanzeige gegen Herrn Haratik einzuleiten.
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Mühe und wünsche Ihnen alles gute.
Danke
Gerhard Schuldheis