Welteinkommensprinzip
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Fragestellung
Meine Tante bekommt jährlich von Ihrem verstorben Ehemann
Geld aufs Konto:
Der Ehemann hat jahrelang in Dubai gearbeitet und sich sehr verdient gemacht. Nach seinem Tod in Jahr 2010 wurde diese Gutschrift jährlich
auf das Konto der Tante überwiesen.
Incorporated under the BVI Business Companies Act 2004
(as amendes )of the territory of the British Virgin Islands
Auslandsgutschrift ca. 11.500,00 €
von Specialist SVC MGMT LIMIT
DIVIDENT 1112 RFB AEK 15 1020 MQGIVLS
wie ist diese Einnahme zu versteuern ?
in welcher Spalte muss dies eingetragen werden bei der Steuererklärungen?
Die Tante erhält keine schriftlichen Nachweise, nur diesen Kontoauszug.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihre Angaben interpretiere ich so, dass Ihre Tante offenbar Gewinnausschüttungen (dividends) einer auf den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands, BVI) ansässigen Gesellschaft erhält (BVI Business Companies Act = vergleichbar GmbH-Gesetz).
Es sind nun aus steuerrechtlicher Sicht mehrere Dinge bedeutsam:
1. Ihre Tante ist (hauptsächlich) in Deutschland ansässig und damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das heißt, dass nach dem so genannten "Welteinkommensprinzip" ihr gesamtes - weltweit - erzieltes Einkommen der deutschen Einkommensteuer unterliegt.
2. Mit den BVI hat die Bundesrepublik Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus Quellen auf den BVI nicht nach einem zwischenstaatlichen Abkommen im Hinblick auf die deutsche Besteuerung begünstigt oder gar ausgenommen werden können.
3. Die BVI gelten als sogenanntes "Niedrigsteuerland" (auch "Steueroase" genannt), da dort nur wenig oder gar keine Steuern erhoben werden. Die aus einem solchen Land bezogenen Einkünfte müssen daher in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da sie vollumfänglich in Deutschland besteuert werden.
Diese Punkte führen nun dazu, dass Ihre Tante die Zahlungen aus den BVI unbedingt und vollständig in ihrer ESt-Erklärung angeben sollte. Da es sich um Dividenden (Gewinnausschüttungen einer Körperschaft) handelt, sind diese Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu deklarieren. Eine solche Anlage KAP (für das Jahr 2013) habe ich Ihnen hier mal hochgeladen. Dort sind die Zahlungen in Zeile 17 (Ausländische Kapitalerträge) anzugeben. Ich empfehle Ihnen weiter, dem Finanzamt auf einer Anlage möglichst detaillierte Angaben zu Art und Herkunft dieser Zahlungen zu machen (z.B. in der Art und Weise, wie Sie das hier geschrieben haben), um dem Finanzamt eine Nachprüfung (und ggf. eigene Einordnung) zu erleichtern.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben. Falls noch etwas unklar sein sollte, nutzen Sie bitte gern die Rückfragefunktion auf dieser Seite. Ansonsten freue ich mich über eine gute Bewertung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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