Vorsteuerabzug
Fragestellung
Wir sind eine GbR mit 2 Gesellschaftern. Bislang haben wir immer Eingangrechnungen mit unseren Nachnamen erhalten z.B. Müller & Schulze GbR.
Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass mindestens einer von den Gesellschaftern auch in der Eingangrechnung aufgeführt sein muss, damit der Vorsteuerabzug gewährleistet ist. Stimmt das?
Müsste in jeder Rechnung z.B. mind. Klaus Müller & Schulze GbR stehen?
Ist jetzt der bisher vorgenommene Vorsteuerabzug gefährdet, bei z.B. einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
der Rechnungsempfänger muss eindeutig zu ermitteln sein.
Wenn es z. B. in der Hauptstraße 45 in Klein-Hausen nur eine Müller & Schulze GbR gibt wird auch ein Prüfer erkennen um welchen Leistungsempfänger es sich hier handelt.
Gibt es auch eine Müller & Müller GbR oder eine Grundstücksgemeinschaft Schulze oder eine Schultz & Müller GmbH in der gleichen Straße wird es schon schwieriger.
Dann empfiehlt es sich auch die Vornahmen dazuzuschreiben.
Besser ist immer, z. B. Klaus Müller und Thomas Schulze GbR Filmproduktion, Hauptstraße 45, 10101 Klein-Hausen anzugeben.
Wenn der Rechnungsempfänger eindeutig ist, wird kein Prüfer die Vorsteuer kürzen.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
Sie haben eine Frage im Bereich Vorsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen