Vollstreckung vom Finanzamt aussetzen
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
ich bin Grenzgänger in der Schweiz und besteuere mein Einkommen komplett in Deutschland.
Durch die Anpassung des CHF/EUR-Kurses vom Jahr 2015 wurde eine hohe Nachzahlung berechnet. Meine finanzielle Lage lässt es aktuell leider nicht zu, die Zahlung sofort zu tätigen.
Ich habe bereits einen Antrag auf Stundung gestellt und dabei eine Ratenzahlung angeboten - die Höhe der Ratenzahlung war hoch genug, dass die Steuerschuld in 12 Monaten bezahlt gewesen wäre. Leider hat das Finanzamt den Antrag auf Stundung (mit Ratenzahlung) abgelehnt. Nun wurden Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen. Auf mehrfache Nachfrage, ob nicht doch eine Ratenzahlung möglich sei, wurde mir vehement gesagt, dass dies nicht möglich ist und ich mit der Vollstreckung leben müsste. Leider ist meine Schufa ebenfalls nicht berauschend, sodass ein Privatkredit keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Daher bin ich über Hilfe dankbar, die mir dabei hilft, die Vollstreckungsmaßnahmen zumindest auszusetzen.
Besten Dank im Voraus
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Da der vollstreckbare Steuerbetrag dem Grunde und der Höhe nach wohl unstreitig ist, bleibt leider nur als Option zur Verhinderung einer Vollstreck einen Antrag auf (zinslose) Stundung gemäß § 222 Abgabenordnung und zugleich Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 258 Abgabenordnung mit realistischem Ratenplan schriftlich zu stellen. In der Regel wird das Finanzamt einen Ratenplan über einen Zeitraum von 6 Monaten akzeptieren. Darüber hinaus, wie Sie an Ihrem Beispiel sehen, wird jeder Antrag generell abgelehnt werden. So zumindest unsere Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen.
Da Sie aber unverhofft und unerwartet in diese Situation geraten sind, was dann wohl auch begründet werden muss, entscheidet das Finanzamt im Rahmen des vorhandenen Ermessensspielraumes. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Stundung und Ratenzahlung haben. Daher sollte der Antrag substantiiert sein und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden, die die Fähigkeit der Erfüllung einer Ratenzahlungsvereinbarung validieren. Ferner sollte in der Antrag aufgenommen werden, dass eine Vollstreckung seitens des Finanzamts eine unbillige Härte darstellen würde, auch den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen könnte.
Sollten Sie den korrigierten Antrag nicht selbständig verfassen können, können Sie gerne meine Unterstützung haben. Ich als Steuerberater würde dann auch mit dem Finanzamt sofort telefonisch Kontakt aufnehmen, um auf informellem Weg Vertrauen zu bilden. Das greift in den meisten Fällen.
Für den Fall, dass Sie mich beauftragen, müssten Sie aber eine weiterer Beauftragung vornehmen, weil dies über den preislichen Umfang dieser heutigen Erstberatung nicht abgedeckt werden kann.
Solche Anträge sollten jedoch zuvor mit einem praxiserfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden, da die Hürden für einen Erfolg des Antrages sehr hoch sein können und der Antrag gut vorbereitet werden muss. Beispielsweise muss der Betroffene seine aktuelle Vermögens- und Einkommenssituation detailliert darlegen. Dies kann aber schnell zum Eigentor werden, wenn das Finanzamt diese Angaben nutzt, um einen Insolvenzantrag zu stellen. Ziel eines solchen Antrages könnte beispielsweise ein tragbarer Ratenzahlungsplan sein. Im Übrigen sei angemerkt, dass ich aus dem Honorar 45 % an die Plattform abzweigen muss und aus dem Saldo dann noch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Da ich nicht weiß, wie hoch die Steuerschuld ist, kann ich keine weitere Einschätzung geben. Je höher der Betrag, desto besser ist es, als Sicherheit etwas anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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