Unbeschränkte Steuerpflicht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Krieger,
meine Frage bezieht sich auf die Bestimmung des Besteuerungsrechts für die USA, Canada oder Deutschland.
Ich bin Deutscher Staatsbürger.
Im Jahr 2102 hatte ich folgende Beschäftigungsverhältnisse:
• 01.01.2012 bis 31.05.2012 Arbeitsvertrag und Wohnsitz in den USA
• 01.06.2012 bis 31.12.2012 Arbeitsvertrag in Deutschland
Im Jahr 2012 hatte ich folgende Tätigkeitsorte:
• 01.01.2012 bis 31.05.2012 USA (US-Arbeitsvertrag und Wohnsitz)
• 01.06.2012 bis 15.10.2012 Canada (Dt. Arbeitsvertrag)
• 01.11.2012 bis 31.12.2012 Deutschland (Dt. Arbeitsvertrag und Wohnsitz)
Aufenthaltstage im Jahr 2012 (Arbeitstage und Nicht-Arbeitstage (z.B. Wochenende, Urlaub)):
• USA: ca. 190 Tage
• Canada: ca. 110 Tage
• Deutschland: ca. 65 Tage
In der Zeit vom Juni bis Oktober war ich an Wocheneden und im Urlaub in den USA. Daher die 190 Tage.
In welchem Land bin ich 2012 steuerpflichtig und warum?
Mit freundlichen Grüßen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r
vom 01.01. bis 31.05.2012 sind Sie auf jeden Fall in den USA unbeschränkt steuerpflichtig.
Sie hatten dort Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und haben auch in diesem Land Einkommen bezogen. Hier hat die USA das Besteuerungsrecht.
Für die Zeit vom 01.06.2012 bis 15.10.2012 unterstelle ich, das Sie Ihren Wohnsitz und Ihr Mittelpunkt der Lebensinteresse auch in den USA waren, da Sie sich an Wochenenden und im Urlaub dort aufgehalten haben. Dann wären Sie nach den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen in für diese Zeit in den USA unbeschränkt steuerpflichtig.
Etwas anderes kann sich nur aus dem DBA USA-Kanada ergeben, das ich aber nicht kenne.
Sollte sie in dieser Zeit auch in Kanada steuerpflichtig gewesen sein, wird Ihnen diese Steuer in den USA angerechnet oder diese Einkünfte sind in des USA freigestellt. Dies ergibt sich aus dem DBA USA-Kanada. Eine Doppelbelastung ist auszuschließen.
Ab dem 1.11.12, d.h. ab der Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Allerdings müssen Sie für die ganzen 12 Monate eine Steuererklärung abgeben. Ihre in den USA erzielten Einkünfte sind in D steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz der deutschen Einkünfte.
Ich hoffe das damit Ihre Fragen beantwortet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Krieger
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viel Dank für die schnelle Antwort. Ein Punkt benötigt jedoch noch eine vollständige Klärung.
In der Zeit vom 1.6. bis 31.10. hatte ich weder eine Wohnung in den USA noch in Deutschland. Ich habe in dieser Zeit in Canada im Hotel gewohnt.
Die Besuche in den USA hatte ich nur zur Erklärung der 190 Tage angegeben (Januar bis Main wären nur 150 Tage).
Sollte hiernach dann nicht auch das DBA Canada-Deutschland Anwendung finden?
Könnten sie bitte auch die Aussagen mit den entsprechenden Gesetzesabschnitten (bzw. DBA-Abschnitten) hinterlegen. Ohne diese Verbindung haben die Aussagen wenig Wert gegenüber den Finanzbehörden.
Mit freundlichen Grüßen.
(Sorry für den fehlenden Namen, laut yourExpert sind die Fragestellungen öffentlich sichtbar).
viel Dank für die schnelle Antwort. Ein Punkt benötigt jedoch noch eine vollständige Klärung.
In der Zeit vom 1.6. bis 31.10. hatte ich weder eine Wohnung in den USA noch in Deutschland. Ich habe in dieser Zeit in Canada im Hotel gewohnt.
Die Besuche in den USA hatte ich nur zur Erklärung der 190 Tage angegeben (Januar bis Main wären nur 150 Tage).
Sollte hiernach dann nicht auch das DBA Canada-Deutschland Anwendung finden?
Könnten sie bitte auch die Aussagen mit den entsprechenden Gesetzesabschnitten (bzw. DBA-Abschnitten) hinterlegen. Ohne diese Verbindung haben die Aussagen wenig Wert gegenüber den Finanzbehörden.
Mit freundlichen Grüßen.
(Sorry für den fehlenden Namen, laut yourExpert sind die Fragestellungen öffentlich sichtbar).
ungeachtet des nun präzisierten Sachverhalts bleibt es bei meiner Feststellung, dass Sie ab Begründung des Wohnsitzes in D hier unbeschränkt steuerpflichtig geworden sind. Dies ergibt sich auch § 1 Abs 1 EStG i.V. mit § 8 AO.
Ganz sicher waren Sie in der Zeit vom 01.01 bis 30.05. in den USA unbeschränkt steuerpflichtig.
Komplizierter ist die Frage nach der Steuerpflicht in der Zeit vom 01.06 bis 31.10.
Beide Länder, USA und Canada, knüpften die unbeschränkte Steuerpflicht an Tatbestände wie "Wohnsitz" und "gewöhnlichen Aufenthalt".
Ein Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung inne hat, d.h. darüber verfügen kann. (als Eigentümer,, Mieter oder weil Sie im unentgeltich zur Verfügung gestellt wurde. Es kann sich dabei auch um ein Wohnwagen oder auch um ein Hotelzimmer handeln, wenn der Aufenthalt dort längere Zeit dauert. Ob das Hotelzimmer in Canada dort als Wohnsitz gewertet ist kann ich ihnen nicht sagen. da müssten Sie einen Kollegen aus Canada fragen. Nach meiner Einschätzung ist die Frage eher mit nein zu beantworten. Dies deshalb, weil Sie sich meistens nur am Wochenende dort aufgehalten haben und weil der Aufenthalt dort sicher von vorn herein begrenzt geplant war.
Ich gehe davon aus, dass Sie auch in diesem Zeitraum in den USA unbeschränkt steuerpflichtig waren. Zwar hatten Sie dort keinen Wohnsitz mehr, dafür aber offensichtlich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Sie haben dort gewohnt und kehrten immer wieder an Wochenende dorthin zurück. Dies lässt darauf schließen, dass Ihr Lebensmittelpunkt (soziale Interessen, Kontakte, Familie, Freundin (Freund) Vereinsbindung etc.) in den USA war.
Eine genauere Information kann ich Ihnen dazu nicht geben. Eine andere Rechtslage kann sich nur aus dem DBA USA-Canada ergeben.
Mit freundlichen Grüßen