unbegrenzte, oder begrenzte Steuerpflicht guenstiger?
Fragestellung
Guten Tag, ich bin Witwer, alleinstehend, und geb. am23.06.1952
Am 16.09.2016 habe ich mich aus Deutschland abgemeldet und meinen Wohnsitz nach Thailand verlegt. Rechtlich unterliege ich damit der begrenzten Steuerpflicht.
Auf Antrag koennte ich eine unbegrenzte Steuerpflicht beantragen, da ich nur Rentenbezuege (Alters- und Witwerrente) von ca. 21.000 Euro aus der deutschen ges. Rentenversicherung erhalte und keine weiteren Einnahmen in Thailand erziele.
Im Internet finde ich widerspruechliche Angaben zu den Freibetraegen, die bei begrenzter Steuerpflicht angeblich wegfallen, oder gemindert werden.
Koennen Sie mir an Hand von meinen Bezuegen sagen, was in meinem Fall guenstiger waere, die begrenzte, oder unbegrenzte Steuerpflicht?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Bei Ihnen besteht die Möglichkeit der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag. Den Antrag stellen Sie durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Die unbeschränkte Steuerpflicht ist bei den im Sachverhalt gemachten Angaben zu empfehlen, da Sie insbesondere Sonderausgaben (vor allem Krankenversicherung, Kirchensteuer, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge für Behinderung) geltend machen können. Dies mindert Ihr Einkommen.
Als Freibetrag wird Ihnen insbesondere der Grundfreibetrag von ca. 9.000 € gewährt. Diesen erhalten Sie als beschränkt Steuerpflichtiger nicht.
Weitere Frei- oder Entlastungsbeträge sind in Ihrem Fall nicht zu berücksichtigen.
Somit rate ich Ihnen zur unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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o.k. sehe ich ein, deshalb weitere Informationen:
Altersrente Beginn: 01.05.16, in 2017: 17.662 Euro, incl. Anpassungsbetrag von 166 Euro,
Witwerrente Beginn: 01.05.2016, in 2017: 3.548 Euro, incl, Anpassung von 33 Euro.
Krankenversicherungsbeitrag: 1.290 Euro. Keine weiteren Einnahmen, keine weiteren Sonderausgaben, oder Werbungskosten. Koennten Sie mir bitte mitteilen, wie hoch meine Steuerlast (grob, reicht mir) bei unbeschraenkter Steuerpflicht sein wird? Vielen Dank! mfG H.-J. Kuesters