Familiennachzug zu Unionsbürger in Deutschland.
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Bezüglich des neuem EU-Recht hätte ich eine Frage an Sie.
Ich bin Italiener, meine Frau ist Kubanerin und hat die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat bekommen. Jetzt haben wir einen Baby bekommen und möchte gerne die Mutter meiner Ehefrau (die Oma) nach Deutschland kommen lassen, da dies eine enorme Hilfe im Haushalt wäre und meine Frau somit bei mir im Betrieb (ich bin selbstständig) wieder aushelfen könnte.
Im Rahmen des neuen EU-Recht und der Familienzusammenführung, insbesondere des Freizügigkeitsgesetzes besteht meines Erkenntnis die Möglichkeit die Eltern meiner Ehefrau nach Deutschland kommen zu lassen und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sofern die Voraussetzungen bezüglich Wohnräume, Unterhalt und KV Schutz erfüllt sind (Paragraphen 3 und 4 FreizügG/EU).
Wegen KV Schutz... In den gesetzlichen Krankenkassen wie zB. Aok ist die Aufnahme nicht möglich, da sie keine Vorversicherungszeiten nachweisen kann.
Was gibt es da für Alternativen die den Antrag auf Aufenthalterlaubnis ermöglichen?
Könnte eine Jahres-Reiseversicherung aus dem Heimatland (USA) die die Mindestvoraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt in Betracht gezogen werden?
Wenn es diese Regelung im EU Gesetz gib muss es doch irgendwie möglich sein eine Person aus dem nicht EU Raum in irgend einer Form zu versichern.
Sollte dies doch unmöglich sein, gibt es eine Möglichkeit einen Besucher Visum (Schengen) für länger als 90 Tagen ausgestellt zu bekommen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.
Daniel Lorenzetto
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Herr Lorenzotto,
ich beantworte Ihre Fragen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
1. Im Rahmen des neuen EU-Recht und der Familienzusammenführung, insbesondere des Freizügigkeitsgesetzes besteht meines Erkenntnis die Möglichkeit die Eltern meiner Ehefrau nach Deutschland kommen zu lassen und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sofern die Voraussetzungen bezüglich Wohnräume, Unterhalt und KV Schutz erfüllt sind (Paragraphen 3 und 4 FreizügG/EU).
Da Ihre Ehefrau die italienische Staatsbürgerschaft hat und damit als Unionsbürgerin gilt, kann Ihre Mutter nach den Regelung des § 3,4 FreizügG/EU nachgeolt werden.
Sie müssen, wie Sie richtig recherchiert haben, nachweisen, dass über ausreichende Existenzmittel verfügt wird und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.
Vor Einreise der Mutter sollten Sie eine Aufenthaltskarte für die Mutter ausstellen lassen.
2. Könnte eine Jahres-Reiseversicherung aus dem Heimatland (USA) die die Mindestvoraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt in Betracht gezogen werden?
Leider nein, wenn die Mutter Ihrer Ehefrau jdauerhaft bei Ihnen leben soll und nicht nur befristet für ein Jahr. Zu den Mindestvorraussetzungen der Krankenversicherung gehört dann auch ein zeitlich unbegrenzter Krankenversicherungsschutz.
Ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich, so müssen Sie die Mutter in einer Privaten Krankenkasse (Basistarif) versichern.
3. Was gibt es da für Alternativen die den Antrag auf Aufenthalterlaubnis ermöglichen?
Nach nationalen Gesetzen, im speziellen gem. § 36 AufenthG. Allerdings sind die Vorraussetzungen wesentlich strenger, als nach dem FreizügG/EU. Die Mutter müsste dann Deutsch sprechen und es müsste ein Härtfall vorliegen, d.h. es muss der Mutter nicht mehr zumutbar sein, im Herkunftsland zu leben, z.B. fehlende und dringend benötigte Krankenversicherung. Die Lebensunterhaltssicherung und der Krankenversicherungsschutz müssen ebenfalls vorliegen.
4. Sollte dies doch unmöglich sein, gibt es eine Möglichkeit einen Besucher Visum (Schengen) für länger als 90 Tagen ausgestellt zu bekommen?
Die Daueraufenthaltskarte wird in der Regel auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Hier könnte in Kombination mit der Jahreskrankenversicherung aus den USA eine Daueraufenthaltskarte für nur 1 Jahr ausgestellt werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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