Anwalt für Ausländerrecht / Aufenthaltsrecht online fragen
Das Ausländerrecht betrifft ausländische Studenten, Fachkräfte, aber auch Asylbewerber und Flüchtlinge. Viele wichtige Regelungen bezüglich der Arbeitserlaubnis oder des Aufenthaltstitels sind manchmal schwer zu verstehen und sollten von einem Fachanwalt für Ausländerrecht-Aufenthaltsrecht lieber noch einmal überprüft werden.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Aufenthaltsrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Aufenthaltsrecht ein!
Weitere allgemeine Informationen zum Ausländerrecht finden Sie auch in unserem Ausländerrecht-Online-Ratgeber.
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Ausländerrecht Online Beratung
Ausländerrecht betrifft nicht nur Flüchtlinge und Asylbewerber, sondern auch ausländische Fachkräfte, Künstler und Studenten. Die Regelungen rund um Aufenthaltsgenehmigung, Niederlassungsrecht, Arbeitserlaubnis und Familienzusammenführung sind für den Laien häufig schwer zu überblicken. Daher ist es ratsam sich an einen Anwalt für Ausländerrecht zu wenden.
Online Ratgeber Ausländerrecht
(Lesezeit: ca. 7 Minuten)
In Deutschland halten sich Menschen verschiedener Nationalitäten auf. Sie wollen studieren oder sind als Facharbeiter verpflichtet worden. Wenn diese Menschen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten sie als Ausländer. Ihre Rechte und Pflichten werden im Ausländerrecht geregelt, das allerdings inzwischen als „Aufenthaltsrecht“ bezeichnet wird. Deshalb sind die wichtigsten gesetzlichen Regeln im Aufenthaltsgesetz zusammengestellt. Weitere wichtige Gesetze sind das Freizügigkeitsgesetz/EU und das Asylgesetz für Ausländer, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden wollen. Staatsbürger aus Ländern, die der Europäischen Union (EU) angeschlossen sind, genießen Freizügigkeit und können innerhalb der EU, also auch in Deutschland, ohne Formalien ein- und auswandern. Alle anderen Staatsangehörigen von „Drittstaaten“ benötigen ein Visum, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Rechte von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind jeweils in eigenen Gesetzen geregelt.
Inhalt
- Was ist Ausländerrecht?
- Regelungen des Aufenthaltsgesetzes
- Sonderfall Asylantrag und Flüchtlingsstatus
- Probleme in der Praxis
- Rechtsmittel aus dem Verwaltungsrecht
- Ausländerrecht-Themen im Überblick
6.1 Aufenthaltsrecht
6.2 Antrag Familienzusammenführung
6.3 Abschiebung verhindern
6.4 Antrag auf Arbeitserlaubnis
6.5 Niederlassungserlaubnis Antrag
6.6 Deutsche Einbürgerung
6.7 Staatsbürgerschaft Deutsch
6.8 Studium Ausländer
6.9 Scheinehe
1. Was ist Ausländerrecht?
Ausländerrecht regelt Rechtsansprüche und Pflichten von ausländischen Familienangehörigen deutscher Staatsbürger, Arbeitnehmer und Studenten, die in Deutschland leben ohne deutsche Staatsbürger zu sein. Im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung stehen zurzeit Ausländer, die in Deutschland Asyl beantragen wollen oder die Anerkennung als Flüchtling erhoffen.
Im Ausländerrecht gilt neben dem allgemeinen Aufenthaltsgesetz das Freizügigkeitsgesetz/EU. Bürger aus Staaten der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier vorübergehend oder dauerhaft leben, arbeiten oder studieren.
2. Regelungen des Aufenthaltsgesetzes
Das Aufenthaltsgesetz regelt die rechtlichen Fragen, die sich durch Einreise, Aufenthalt und Status von Ausländern ergeben. Geregelt ist, dass Ausländer nur dann nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie über einen gültigen Pass oder Ersatzpapiere verfügen (§ 3 AufenthG) und ein Visum vorweisen können (§ 4 AufenthG). Im Gesetz werden die einzelnen Arten von Visa und die Voraussetzungen ihrer Erteilung behandelt.
3. Sonderfall Asylantrag und Flüchtlingsstatus
Während die allgemeine Regelung von Zuzug zur Arbeitsaufnahme oder zur Familienzusammenführung mit deutschen Ehepartnern meistens unproblematisch ist, ergeben sich durch die ausschließlich auf humanitäre und politische Gründe gestützte Einwanderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen rechtliche und tatsächliche Fragen, deren mangelhafte Lösung zu einem schlechten Eindruck für das gesamte Ausländerrecht führt. Die Einreise ohne Ausweispapiere und die mangelnde Mitwirkung bei der persönlichen Erfassung einzelner Ausländer beruht nicht auf Fehlern oder Regelungslücken im Ausländerrecht, sondern ist durch die situationsbedingte Überforderung der Verwaltung und der Ordnungskräfte ausgelöst worden. Besondere Vorschriften für Menschen, die vor Krieg oder vor Verfolgung fliehen, enthält das Asylgesetz. Weil hier humanitäre Gründe im Vordergrund stehen, unterscheiden sich die Aufenthaltsvoraussetzungen von den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes.
4. Probleme in der Praxis
Die rechtliche Situation ist durch den Zustrom einer Vielzahl von Menschen, die die geforderten Legitimationspapiere nicht vorlegen können, aber Forderungen stellen, unübersichtlich und schwieriger geworden. Anerkennungsverfahren nach den Vorschriften des Asylgesetzes dauern lange und sind teilweise deshalb erschwert. Klare Regelungen bezüglich der Informationsbeschaffung fehlen. Politische Erwägungen treffen auf rechtliche Interessen. Missbrauch des Asylrechts soll vermieden werden, ohne berechtigte Bewerber unnötig zu belasten.
Es ist deshalb besonders wichtig, sich bei Problemen mit dem Asylrecht, dem Recht, sich in Deutschland aufzuhalten und dem Anspruch auf Leistungen für Ausländer direkt an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Ausländerrecht zu wenden. Die Online-Beratung durch einen fachkundigen yourXpert-Anwalt hilft besonders schnell und unproblematisch, wenn die Lage undurchschaubar geworden zu sein scheint. Der Anwalt für Ausländerrecht kann ohne vorherige Terminvereinbarung klären, welche Voraussetzungen für einen Antrag auf Asyl vorliegen müssen. Er kennt die Rechtsmittel, die gegen einen etwaigen ablehnenden Bescheid noch eingelegt werden können und weiß, wie im schlimmsten Fall zumindest die Aussetzung der Abschiebung durchgesetzt werden kann.
5. Rechtsmittel aus dem Verwaltungsrecht
Erlässt die zuständige Ausländerbehörde auf einen Antrag hin einen ablehnenden Bescheid, dann handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gegen diesen Verwaltungsakt ist zunächst der Widerspruch möglich. Wird auch der Widerspruch abgewiesen, muss der Antragsteller die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht ziehen. Der auf Ausländerrecht spezialisierte yourXpert-Anwalt prüft online, welche Erfolgsaussichten für Rechtsmittel gegen einen Bescheid bestehen. Sehr wichtig ist dabei, dass der Anwalt für Ausländerrecht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels prüft. Grundsätzlich wird die Vollstreckung eines Bescheids, beispielsweise die Abschiebung, nicht durchgesetzt, solange das Verfahren läuft. Ausnahmsweise kann jedoch die sofortige Vollziehung angeordnet werden. Um Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, möglichst schnell anwaltlichen Rat zu suchen. Die Online-Beratung ist deshalb gerade im Ausländerrecht eine sehr gute Möglichkeit, den Rechtsanwalt für Ausländerrecht kurzfristig einzuschalten.
6. Ausländerrecht-Themen im Überblick
6.1 Aufenthaltsrecht
Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, also Ausländer ist, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu haben. Eine Ausnahme gilt für Staatsbürger der EU-Mitgliedsländer, die aufgrund der zwischen den Staaten vereinbarten Freizügigkeit ein ständiges Aufenthaltsrecht genießen. Das Aufenthaltsrecht kann durch ein Visum zu unterschiedlichen Zwecken für unterschiedliche Dauer begründet werden.
6.2 Antrag Familienzusammenführung
Weil Ehe und Familie in Deutschland durch das Grundgesetz (Artikel 6 GG) besonders geschützt sind, kann ein Ausländer, dessen Aufenthaltsrecht in Deutschland anerkannt ist, einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Ehegatten und Kinder im Ausland müssen zunächst die Ausstellung eines Visums zur Einreise beantragen. Dann kann der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige gestellt werden.
6.3 Abschiebung verhindern
Ein Ausländer, der kein Aufenthaltsrecht hat und der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht gefolgt ist, muss mit seiner Abschiebung rechnen. Die Abschiebung kann verhindert werden, wenn eine Duldung erreicht wird. Geduldet wird ein nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer beispielsweise dann, wenn ihn in seinem Herkunftsland ungerechtfertigte Verfolgung und Missachtung von Menschenrechten drohen. Ärztlich attestierte Gesundheitsprobleme können auch zu einer Aussetzung der Abschiebung verhelfen.
6.4 Antrag auf Arbeitserlaubnis
Mit der Aufenthaltserlaubnis ist noch keine Arbeitserlaubnis verbunden. Die Arbeitserlaubnis muss gesondert beantragt werden und wird auf dem Visum vermerkt. Wohnt der Ausländer bereits in Deutschland, muss er den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Will er erst einreisen, um zu arbeiten, ist der Antrag bei der jeweiligen Deutschen Botschaft zusammen mit dem Antrag auf Visumserteilung zu stellen.
6.5 Niederlassungserlaubnis Antrag
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt den Ausländer dazu, unbefristet in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie kann unter verschiedenen Voraussetzungen beantragt werden. Voraussetzung für den Antrag ist, dass der Antragsteller für einen bestimmten Zeitraum, mindestens aber 3 Jahre, durch Aufenthaltserlaubnis berechtigt war, in Deutschland zu bleiben. Weitere Voraussetzungen sind die den Lebensbedarf deckende Erwerbstätigkeit. Antrag auf Niederlassungserlaubnis können Ehegatten und Kinder eines deutschen Staatsbürgers stellen, wenn sie seit mindestens 3 Jahren die Aufenthaltserlaubnis hatten.
6.6 Deutsche Einbürgerung
Die Einbürgerung in Deutschland ist möglich, wenn ein Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und wenn er seit mindestens 8 Jahren mit rechtskräftiger Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt. Neben weiteren wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen ist es notwendig, einen Einbürgerungstest zu absolvieren, um sprachliche, geschichtliche und allgemeine Kenntnisse über Deutschland nachzuweisen.
6.7 Staatsbürgerschaft Deutsch
Die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten Kinder deutscher Eltern, die in Deutschland geboren wurden. Deutsche Staatsbürger werden Kinder auch dann, wenn nur ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Sind beide Elternteile ausländische Staatsbürger, kann das Kind trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn es in Deutschland geboren ist und die Eltern sich seit mindestens 8 Jahren unangefochten legal in Deutschland aufhalten.
6.8 Studium Ausländer
Ausländer, die an einer deutschen Universität studieren wollen, müssen einen Schulabschluss nachweisen, der zum Studium berechtigt. Die dem deutschen Abitur entsprechenden Schulabschlüsse der EU-Länder sind anerkannt, ebenso wie die Abschlüsse einiger Nachbarländer der EU, beispielsweise die in der Schweiz oder Island erworbene Schulqualifikation. Ausländer, die nicht aus EU-Ländern kommen, müssen ein Visum beantragen, bevor sie ein Studium beginnen können. Dabei ist nicht nur die Bewerbung an der Universität wichtig, sondern auch wirtschaftliche Nachweise, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll und eine Bescheinigung über das Bestehen einer Krankenversicherung müssen vorgelegt werden.
6.9 Scheinehe
Voraussetzung für eine rechtsgültige Eheschließung ist in Deutschland die Absicht, eine eheliche Gemeinschaft (§ 1353 BGB) zu begründen. Zu den erstrebenswerten Rechtsfolgen einer Eheschließung gehört es, dass ein Ehepartner, der ausländischer Staatsbürger ist, für die Dauer der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat. Das ergibt sich aus dem im Grundgesetz (Artikel 6 GG) vorgesehenen besonderen Schutz für Ehe und Familie. Wer den Schutz erschleichen will und mit einem Deutschen eine Ehe schließt, ohne dabei an eine persönliche Gemeinschaft zu denken, der schließt eine rechtsunwirksame Scheinehe. Liegen Anhaltspunkte für eine Scheinehe vor, kann die zuständige Verwaltungsbehörde beim Familiengericht die Aufhebung der Ehe beantragen.
Bildnachweis: © fotolia.com – blende11.photo
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