Testamentseröffnung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
mein Onkel ist Ende Juni verstorben und leider nicht in seiner Heimatstadt sondern in Österreich.
Er hat im Januar dieses Jahre einer Familie aus Österreich die General- Vorsorgevollmacht gegeben und hat somit seine letzten Tage in Wels / Österreich verbracht. Nach paar Wochen ist er gestorben.
Er hat mir immer versichert, dass es ein Testament für mich gibt (bin nicht erbberechtigt, Tante war die Schwester meiner Mutter) also kann nur über Testament was erben.
Nun meine Frage: es sind schon 2 Monate seit seinem Tod vorbei aber es kam noch nichts vom Nachlassgericht. Wo kann ich nachfragen ob es eine Testamentseröffnung gibt oder gegeben hat .
Vielleicht ist auch durch diese Generalvollmacht das Testament null und nichtig geworden.
Wie kann ich nun vorgehen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Frage, die sich hier als erstes stellt, ist die, nach welchen nationalen Recht dieser Erbfall geregelt wird. Wenn Ihr Onkel seinen Wohnsitz vollständig ins Ausland verlegt hat, könnte östereichisches Recht gelten. Hielt sich Ihr Onkel jedoch nur vorübergehend in Östereich auf, gilt deutsches Recht und das Nachlassgericht des Heimatortes müßte zuständig sein.
Eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten bei Nachlassgerichten ist durchaus üblich. Aber Nachlassgerichte arbeiten nur auf Antrag. Wenn dem Gericht kein Testament vorliegt, wird es auch nicht tätig. Hat ihr Onkel das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, erlangt das Nachlassgericht automatisch Kenntnis davon. Ansonsten müßte dem Gericht das Testament zur Verfügung gestellt werden.
Ich entnehme Ihren Ausführungen aber, dass Sie das wahrscheinlich nicht wissen. Also am besten erst einmal beim Gericht nachfragen, den Nachlass nach Möglichkeit auf Testamente durchsuchen oder ggf. den Notar befragen, mit dem Ihr Onkel zusammen gearbeitet hat.
Durch eine Generalvollmacht wird in der Regel ein Testament nicht nichtig (müßte man sich aber gebau ansehen). Aber der Erblasser kann natürlich jederzeit sein Testament wirksam geändert haben (auch in den letzten 2 Wochen).
Die Gefahr bei Testamenten, die zu Hause aufbewahrt werden ist immer, das es jemand findet, dem es nicht erfreut. Für diese Person ist es dann sehr einfach, das Testament verschwinden zu lassen.
Ich hoffe nicht, dass ich Ihnen den Mut genommen habe. Am besten fragen Sie wirklich beim Nachlassgericht nach. Vielleicht klärt sich dadurch schon vieles!
Ich wünschen Ihnen viel Erfolg! Gerne stehe ich für Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Standke
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Immer wieder
Sie haben über yourXpert gefragt, ob ich Sie wieter vertreten kann. Um das entscheiden zu können, bräuchte ich noch ein paar Informationen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich diese Aufgabe aus Bielefeld erfüllen kann. Wenn ggf. östereichisches Recht Anwendung findet, wäre eventuell ein östereichischer Anwalt besser.
Es wäre gut, wenn Sie mich mal anrufen 0521/200022. Dann läßt es sich besser besprechen!
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Standke