Steuerschulden
Fragestellung
Guten Tag,
durch die anhaltende Coronakrise, kann ich derzeit meine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrerin nicht mehr ausüben.
Da ich ein kleine Tochter von 2 Jahren, die derzeit auch nicht die Tagesmutter besuchen kann, da diese zur Risikogruppe zählt, habe ich auch nicht Möglichkeit auf ein Alternatives Yogaangebot zurückgreifen.
Nun sind Steuerschulden entstanden, die ich so nicht zahlen kann.
Eine Ratenzahlungsanfrage beim Finanzamt wurde Abgelehnt
Eine Anlaufstelle, die einen bei Überschuldung hilft, hat mir nun zu einer Privatinsolvenz geraten.
Diese wollen sie allerdings erst beantragen, wenn die neue 3 Jahres-Regel in Kraft tritt.
Ich würde nun aus rechtlicher Sicht gerne wissen, wie ich mich verhalten kann?
Das Finanzamt kündigte bereits Vollstreckung an.
Kann ich diesen Mitteilen, dass ich eine Privatinsolvent beantragen werde, oder welche Möglichkeiten habe ich, um die Situation etwas zu entspannen?
Ich mache mir große Sorgen.
Steuerschulden
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Antwort von Rechtsanwalt RA Michael Grübnau
Guten Abend!
Stellen Sie bitte einen erneuten Antrag direkt an den Vorsteher des Finanzamtes, da die Ämter oft nach einem standardisierten Muster vorgehen.
Benutzen Sie bitte dazu das Formular, das Sie hier finden:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Anlage_3_Antragsvordruck_.pdf
Richten Sie sich sofort ein P-Konto ein!
Mit Kind haben Sie einen Freibetrag von ca. 1.450 € monatlich. Darüber wird nicht alles gepfändet.
Teilen Sie dem Finanzamt zudem mit, dass Sie nicht pfändbar sind.
Ein Insolvenzverfahren müssen Sie nicht eingehen. Das FA kann Sie aber auffordern, eine Vermögensauskunft abzugeben. Dann haben Sie im Regelfall erst mal 2 Jahre Ruhe.
Leider wurde das Gesetz für die Verkürzung auf 3 Jahre noch nicht verabschiedet, was im Zuge der Corona-Hilfsgesetze geschehen sollte.
Der Bundestag war ja mehr mit dem neuen § 28 a Imfektionsschutzgesetz beschäftigt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
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