Steuererklärung für Unverheiratete
Fragestellung
Ich mache grade meine Steuererklärung über das Programm Wiso Steuersparbuch und habe folgendes Problem: Ich lebe mit der Mutter und unserem gemeinsamen Sohn zusammen in einer Wohnung wir sind nicht verheiratet jetzt geht es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende der mir ja nicht zusteht aber die Fragen muss ich ja trotzdem beantworten: Frage 1: war ihr Sohn in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet ? Wenn ich da ja ankreuze kommt direkt die nächste frage und zwar ob er gleichwertig in beiden Haushalten der alleinerziehenden Eltern gelebt hat ,muss ich dann die Frage mit nein beantworten?
Und dann wird gefragt : waren 2020 weitere volljährige Personen in der gemeinsamen Wohnung gemeldet bzw wurde eine Haushaltsgemeinschaft mit diesem gebildet? Diese Frage müsste ich dann ja mit Ja beantworten ich habe als Verwandtschaftsverhältnis zur Person Mutter des nichtehelichen Kindes angegeben.
Unter diesem Punkt steht ein Hinweis Unterstützungsleistungen für die Mutter Sebastian führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes in diesem Fall können Sie Unterhalt ansetzen es könnte jeden Monat in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat 784 Euro eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus dass Kosten in dieser Höhe entstehen man nennt das auch Naturalunterhalt. Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen.
Verstehe ich das richtig dass ich meine Freundin die gleichzeitig die Mutter unseres Sohnes ist als bedürftige Person angeben darf?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die abfotografierten Bildschirme habe ich aufgrund der geringen Auflösung nicht berücksichtigt, diese waren unleserlich.
Wenn Sie beide in einem gemeinsamen Haushalt mit dem gemeinsamen Kind leben, steht Ihnen der Freibetrag für Alleinerziehende nicht zu, da Sie nicht alleinerziehend sind.
Den Unterhalt für Ihre Lebensgefährin (Naturalunterhalt plus ggf. übernommener Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge) können Sie jedoch geltend machen, allerdings nur, soweit Ihre Lebensgefährtin mangels eigenen Einkommens und Vermögens bedürftig ist. Nach Abzug einer kleinen Freigrenze wird das eigene Einkommen (und ggf. Vermögen) angerechnet, somit scheidet diese Möglichkeit bei einer mehr als nur geringfügig berufstätigen Partnerin meist aus..
Sie können jedoch diese Anlage ausfüllen, die Berechnung nimmt dann das Finanzamtz für Sie vor.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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