Verlustabzug nach § 17 EstG
Fragestellung
im Jahre 2016 bin ich Teilhaber einer GmbH (Tiefbau) geworden, die nun in diesem Jahr liquidiert wurde. Neben der Einlage von 12.500,- Euro (50% Teilhaberschaft), habe ich im Jahr 2019 Privateinlagen in Höhe von ca. 10.500,- auf das GmbH-Konto einzahlen müssen. Somit summiert sich mein Verlust auf ca. 23.000,- Euro, den ich als Verlust steuerlich geltend machen möchte. Bis auf die offizielle Auflösung der GmbH, die vom Notar bereits veranlasst wurde, sind alle Dokumente vorhanden. Ich hatte und habe bisher nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
1. Welchen Anlagebogen benötige ich für den Verlustabzug bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2019?
2. In welcher Zeile wird der Gesamtverlust eingetragen?
3. Wie wird eine etwaige Verlustfortschreibung eingetragen (Welche Anlage, Zeile)? Ich denke, der Abzug hat ein Limit pro Jahr.
4. Müssen dem Finanzamt Nachweise (Schlussbilanz, Löschung i. Handelsregister, etc.) mit der Steuererklärung zusammen eingereicht werden, oder fällt das auch unter der neuen nachweislosen Steuererklärung?
Mein Ziel ist es, die Steuererklärung für das Jahr 2019 als Ganzes eigenständig einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen aus Essen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Welchen Anlagebogen benötige ich für den Verlustabzug bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2019?
Sie geben das in der Anlage G an.
2. In welcher Zeile wird der Gesamtverlust eingetragen?
Zeile 35
3. Wie wird eine etwaige Verlustfortschreibung eingetragen (Welche Anlage, Zeile)? Ich denke, der Abzug hat ein Limit pro Jahr.
Sie kreuzen auf dem Hauptbogen an "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Zunächst wird der Verlust im aktuellen Jahr verrechnet, dann zunächst zurückgetragen, verbleibender Verlust wird in die Folgejahre vorgetragen. Dies können Sie durch einen Antrag auf Begrenzung des Verlustvortrags teilweise steuern, jedoch nur, wenn Ihre Einkünfte insgesamt ins Minus rutschen.
4. Müssen dem Finanzamt Nachweise (Schlussbilanz, Löschung i. Handelsregister, etc.) mit der Steuererklärung zusammen eingereicht werden, oder fällt das auch unter der neuen nachweislosen Steuererklärung?
Nur auf Anforderung, allerdings ist eine Anforderung in solchen Fällen üblich.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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