Steuerberechnung - intern. Anteil: ein Ehepartner arbeitet und einer ist Rentner
Fragestellung
Ab nächstes Jahr bin ich Rentner. Nach Berechnung des zu versteuernden Anteils meiner Rente beträgt dieser p.a.17.868,-. Ich bin verheiratet, meine Frau arbeitet noch und verdient ca.77.000 Euro p.a., wir sind beide in Steuerklasse 4. Für 2016 betrug unsere Einkommensteuer 19.118 nach Splittingtarif.Wie lässt sich nun, einigermaßen gerecht, für die Zukunft berechnen, wie hoch mein Steueranteil an Gesamt beträgt?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine genaue Berechnung der Steuern kann ich natürlich anhand der vorliegenden Angaben nicht vornehmen, aber ich gebe Ihnen mal ein paar Anhaltspunkte für die Besteuerung.
Ich unterstelle, dass Sie beide nicht kirchensteuerpflichtig sind, keine weiteren Einkünfte haben, gesetzlich krankenversichert sind, Sozialversicherungsbeiträge habe ich geschätzt.
Der Anteil des Ehemanns an der gesamten Steuer beträgt sehr grob geschätzt 7,5 %, siehe nachfolgend:
Es ergäbe sich folgende (sehr grob ermittelte) Steuerbelastung (verwendete Steuertabellen 2017):
Zu versteuerndes Einkommen Ehepaar: 80.907 €
Einkommensteuer gemäß Splittingtabelle: 17.856,00 € + Solidaritätszuschlag 982,08 €
Wenn Sie sich getrennt veranlagen lassen, ergibt sich folgende Steuerbelastung:
Zu versteuerndes Einkommen Ehemann: 15.970 €
Einkommensteuer gemäß Grundtabelle: 1.477,00 € + Solidaritätszuschlag 81,23 €
Zu versteuerndes Einkommen Ehefrau: 15.970 €
Einkommensteuer gemäß Grundtabelle: 18.798,00 € + Solidaritätszuschlag 1.033,89 €
Zur überschlägigen Ermittlung setze ich den Anteil des Ehemanns an den beiden Einkommensteuerbeträgen, die sich bei Einzelveranlagung ergeben, an:
1.477,00 € von (1.477,00 € + 18.798,00 €) = ca. 7,5 %
Wenn man diesen Prozentsatz auf die gemeinsame Steuerlast anwendet, ergeben sich
Einkommensteuer: 17.856,00 €, Anteil Ehemann ca. 1340.00, Anteil Ehefrau ca. 16.516,00 €
Solidaritätszuschlag: 982,08 €, Anteil Ehemann ca. 73,65 €, Anteil Ehefrau ca. 908,43 €
Dies ist eine sehr überschlägige Ermittlung, aber ich hoffe, Sie können daraus bestimmte Größenordnungen für Ihre Zwecke erkennen.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
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