Spekulationssteuer auf unbebautes Grundstück
Fragestellung
Hallo,
ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer bei Grundstücken. Ich besitze seit 5 Jahren ein unbebautes Grundstück, welches ich jetzt mit Gewinn verkaufen möchte.
Frage 1.) Gibt es eine Möglichkeit die Steuer nicht zu zahlen wenn das Grundstück als selbstgenutzt gelten könnte?
Frage 2.) Wenn ich den Gewinn schon versteuern muss, möchte ich das gern dieses Jahr 2016 tun. Zählt dafür erst der Eingang der Kaufpreiszahlung oder kann man im Kaufvertrag was anderes vereinbaren?
Freundliche Grüße
Herr Mattschull
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Die Selbstnutzung eines unbebauten Grundstückes ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes nicht privilegiert. D.h. eine Nutzung eines unbebauten Grundstückes führt nicht zu einer Steuerbefreiung.
Der Gesetzgeber möchte den bei einem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilien anfallenden Belastungen durch eine Steuerfreiheit abfedern. Diese Privilegierung greift nicht bei einem unbebauten Grundstück, BFH, Urt. v. 25.05.2011 - IX R 48/10.
Als Veräußerungskosten können Sie allenfalls Kosten für Kopien von Plänen, Fahrtkosten zu Besichtigungen oder Kosten für Annoncen in Ansatz bringen.
2. Maßgebend für den Anfall der Steuer aus der Veräußerung des Grundbesitzes ist das Datum des Kaufvertrages. Dies hat das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben (vom 5.10.2000, Az: IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl 2000 I, 1383; Abruf-Nr. 001381) klargestellt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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