Schulden
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin seit knapp 4 Jahren im Einzelhandel selbstständig.
Seit ca. einem Jahr sieht es leider nicht mehr so gut aus.
Bis ende des Jahres ging es so gerade. Nun bin ich mit der Ladenmiete
in Rückstand, habe einen Rechtsstreit verloren, da muss ich monatlich
600€ zahlen...
Aber jetzt erst mal zu mir. Ich bin verheiratet und habe 2 unterhaltspflichtige
Kinder. Wir haben ein Haus (gemeinsam) Wert 95000€ die Bank ist
mit 45000€ und die LBS mit 5600€ eingetragen.
Damals habe ich zur Gründung meines Geschäfts einen Förderkredit bei der Kfw in
Anspruch genommen.(Mein Mann hat als Bürge unterschrieben)
Restwert liegt jetzt bei 27000€
Das läuft alles über unsere Hausbank, dort habe ich das Geschäftskonto. Das Private Konto
(läuft nur noch auf den Namen meines Mannes) und der Förderkredit wurde auch dort abgeschlossen.
Das Geschäftskonto ist mit 5500€ belastet, (Kontokorrent liegt bei 3000).
Mit der Bank haben wir schon gesprochen, dort kann mein Mann den KfW Kredit umschulden und
das Geschäftskonto ausgleichen und über sein Privatkonto abzahlen.
Ich habe Mietschulden von jetzt 2400€ (den Mietvertrag habe nur ich unterschrieben) Mietende Dez. 2016. Schulden aus einem Rechtsstreit knapp 15500€, diese werden als Schadensersatz deklariert und sind vollstreckbar.
Mir geht es hauptsächlich um diese Schadensersatz Forderung kann der Gläubiger eine Zwangsversteigerung unseres Hauses erwirken wenn ich nicht zahlen kann und mir evtl. eine Privatinolvenz droht? Bzw. ist die Privatinsolvenz eine Lösung? Er ist selbst Rechtsanwalt. Mir wurde abgeraten nach einer kleineren Rate zu Fragen. Aber die 600 € monatlich sind nicht mehr zahlbar. Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Vermögenswert ist Ihr Miteigentumsanteil an dem Haus. Dieser hat nach Ihren Angaben derzeit einen Wert von EUR 22.200. Eine Berechnung finden Sie auf der beigefügten Excel-Tabelle.
2. Um diesen Vermögenswert vor dem Zugriff eines Gläubiger zu schützen, sollten Sie den Miteigentumsanteil umgehend an Ihren Mann veräußern. Dieser zahlt Ihnen den Vermögenswert von EUR 22.200,- auf den Kfw Kredit. So müssen Sie nicht befürchten, dass eine Zwangssicherungshypothek auf Ihr Haus durch den Gläubiger aus dem Schadensersatzanspruch eingetragen wird. Eine Zustimmung der Bank und der Bausparkasse ist hierfür nicht erforderlich, da diese weiterhin in Abt. III des Grundbuches verbleiben. Gleichwohl sollten Sie die Bank und die Bausparkasse über die Veräußerung informieren.
Nach einer Entscheidung des BGH vom 20.10.2005 – IX ZR 276/05 ist die Übertragung eines belasteten Grundstücks nur dann eine Benachteiligung der Gläubiger, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt. Da hier ein Kaufpreis auf Grundlage des aktuellen Verkehrswertes zu Grunde gelegt wird, ist nicht mit einer Beanchteiligung zu rechnen.
3. Wenn möglich sollte der Kaufpreis tatsächlich fließen. Die Verwendung des Erlöses abliegt dann Ihnen. Vornehmlich sollte der Kfw Kredit und die Mietverbindlichkeiten zurückgeführt werden.
4. Im weiteren Verlauf haben Sie dann die Möglichkeit mit den Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung anzustreben. Einen Insolvenzantrag müssen Sie aber nicht stellen, wäre aber zu erwägen, wenn eine Einigung scheitert. Wichtig ist hierbei, dass Sie aus der Immobilienfinanzierung freigestellt werden, da eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sofort die Fälligstellung des Darlehens zur Folge hat, was dann auch Ihren Mann betrifft.
Soweit der Einzelhandel nicht mehr gewinnbringend ist, sollten Sie mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und eine vorzeitige Beendigung des Vertrages anstreben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen und stehe Ihnen bei weiteren Fragen oder aber auch eine Unterstützung bei der Schuldenbereinigung gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Schuldnerberatung Online?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
vielen Dank für Ihre Antwort!
zu 2 Wie kann ich denn den Anteil an meinen Mann veräußern? Da muß bestimmt ein Vertrag aufgesetzt und im Grundbuch eine Änderung vorgenommen werden?
zu 3 Der Umschuldungsbetrag wird auf das Konto meines Mannes überwiesen. Er zahlt mir den Betrag auf mein Geschäftskonto, hat mir also damit meinen Anteil abgekauft und ich löse den Kfw Kredit damit ab? Meinten Sie das so?
zu 4 Mit der Bank haben wir gesprochen, uns wurde zugesichert, daß der Hauskredit, selbst wenn ich Privatinsolvenz anmelden würde, nicht fällig wird.
Wie kann ich denn freigestellt werden, muß ich das bei der Bank beantragen?
Was würde es denn Kosten, wenn ich sie beauftrage alles zu Regeln?
Mit freundlichen Grüßen
zu 2 hierfür ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich.
Die Übertragung wird im Grundbuch vollzogen.
zu 3 Ja dies ist korrekt. Die Zahlungsweise ist dann im notariellen Kaufvertrag entsprechend zu regeln.
zu 4 Lassen Sie sich von der Bank die Zusicherung schriftlich geben. Die Freistellung müssen Sie in der Tat bei der Bank beantragen.
Die Kosten würde ich auf etwa EUR 500,- ansetzen.Dies umfasst die Verhandlung mit den Gläubigern und den Abschluss eines Vergleiches. Sollte ich einen Insolvenzantrag stellen, würden sich die Kosten auf insgesamt EUR 750,- belaufen.
Gerne können wir die weitere Vorgehensweise auch telefonisch besprechen.
Viele Grüße
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
gerne würde ich telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wie kann ich sie kontaktieren?
Oder rufen Sie an? Meine Rufnr. ist die 0160/97072794
Mit freundlichen Grüßen
D.W.