Kauf Immobilie - Aufgrund unprofessioneller Beratung der Sparkasse Mehrkosten
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Immobilie erworben und müssen nun aufgrund einer unprofessionellen Beratung der betreuenden Bank mehr als 5 Wochen Verzögerung bis zur Auszahlung des Kredits, Überweisung des Kredits und der möglichen Schlüsselübergabe in kauf nehmen. Welche Rechte (z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatzanspruch) haben wir als Käufer? Anbei die Details:
1. Kauf- und Finanzierung der Immobilie erfolgte über die Sparkasse.
2. Die Anweisung zur Zahlung des Kaufpreises (450.000€) erhielten wir bereits vor über 2 Wochen vom Notariat.
3. Aktuell sind wir bereits 2 Tage in Zahlungsverzug (14 Tage Frist - Verzugszinsen)
4. Die Bank weigert sich den Kredit (570.000€) auszuzahlen und die Summe von 450.00€ an den Verkäufer zu überweisen, da vom Grundbuchamt noch die Eintragungsbekanntmachung der Grundschulden (Erworbene Immobilie und Elternhaus als Sicherheit hinterlegt) fehlt.
5. Diese erhalten wir / bzw. die Bank frühestens in 5 Wochen
6. Wohlwissend dass wir mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen in Verzug geraten werden und dass der Prozess bei den Grundbuchämter Wochen dauern wird, wurde der Notartermin für die Grundbuchbestellung erst auf den 13.11. festgelegt.
7. Experten sollten doch wissen, dass dies viel zu wenig Vorlaufzeit ist und somit alles in Verzug gerät?!
8. Welche Möglichkeit uns zu wehren, bzw. Druck auszuüben, haben wir?
9. Aktuell werden uns folgende Mehrkosten entstehen: Verzugszinsen (sofern Verkäufer darauf besteht), Begleichung der Kaufnebenkosten Notarkosten, Provision, etc. muss durch EK - gedeckt werden, Verzögerung des Umbaus, Angebote der Gewerke werden ungültig, da nur begrenzte Preisgarantie, KAuf von Heizöl für ein Haus dass uns noch gar nicht gehört.
Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Notarangelo und Stefanie Jaeger
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
So wie ich den Sachverhalt, den Sie mir hier geschildert haben, verstehe, haben Sie keine Rechte in Bezug auf den Kaufvertrag, wenn nicht explizit dahingehend etwas vorgesehen ist, was ich aber nicht annehme, sondern das nur zum Beispiel etwa der Fall wäre, wenn eine Finanzierung gar nicht funktionieren sollte, Sie kein Verschulden daran haben und für diesen Fall ein Rücktrittsrecht im Vertrag Ihnen eingeräumt würde.
Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor, gleichwohl haben Sie natürlich Möglichkeiten gegenüber der Sparkasse als kreditfinanzierendes Institut wie folgt:
Die Bank müsste ihrerseits eine Pflichtverletzung hinsichtlich des Kreditvertrages begangen haben, die dann ursächlich war für Ihre (von Ihnen deshalb nicht so gewollte) Pflichtverletzung des Kaufvertrages, was dann letztlich zur Schadensersatzansprüchen von Ihnen führt.
Letztere basieren dann auch insbesondere darauf, dass die Verkäuferseite Ansprüche gegenüber Ihnen geltend macht, sodass Sie die Bank in Regress nehmen müssen.
Hat also die Bank ursächlich für die Verzögerung der Auszahlung besorgt, liegt eine Pflichtverletzung vor, die die oben genannten Ansprüche zu Ihren Gunsten auslöst.
Ihre Ausführungen zur viel zur kurzen Vorlaufzeit sind richtig. Die von Ihnen unter Ziffer 9. genannten Mehrkosten sind nach meiner Prüfung ersatzfähig, wenn die Bank die Verzögerung verschuldet hat. Letzteres ist mir allerdings nicht ganz verständlich – Sie schreiben vom Grundbuchamt fehlt noch die Eintragungsbekanntmachung der Grundschulden (erworbene Immobilie und Elternhaus als Sicherheit hinterlegt) – da erbitte ich noch höflich Ihre Erläuterung der Vorgänge, damit ich den Sachverhalt verstehe und rechtlich prüfen kann.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Bzgl. Ihrer Frage:
Um den Kreditbetrag auszahlen zu können, fehlt der Bank noch die Eintragungsbekanntmachung der Grundschulden. Diese auf unsere erworbene Immobilie (420.000€) und auf mein Elternhaus (150.000€) eingetragenen Grundschulden, dienen der Bank als Sicherheit. Genau diese Dokumente (1x GBA Maulbronn, 1x GBA Böblingen) werden uns/der Bank erst in ca. 5 Wochen von den Ämtern zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Notarangelo
vielen Dank für die Information. Ich verstehe leider zu meinem Bedauern immer noch nicht, was genau die Bank dafür ein Verhalten an den Tag gelegt hat, was zu einer derartigen Verzögerung führen konnte. Denn die Eintragungsbekanntmachung der Grundschulden dienen ja lediglich als Sicherheit für die Bank und ist nicht von letzterer zu veranlassen.
Vielen Dank für Ihre nochmalige Rückmeldung, dann können wir das, so denke ich, klären.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt