Schreiben an das Jugendamt
Fragestellung
Guten Tag Frau Hülsemann,
für mich eine wichtige Angelegenheit, daher bitte ich Sie das Schreiben querzulesen und ggf. mit Kommentare zu versehen. Wie groß sind die Erfolgsaussichten, dass meine Tochter bei mir bleiben kann?
Das Schreiben möchte ich spätestens morgen zur Post bringen.
Freundliche Grüße
D. R.
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Antwort von Rechtsanwältin Martina Hülsemann
Sehr geehrter Rechtssuchender,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Rechtsberatung. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Das Schreiben würde ich in dieser Form nicht an das Jugendamt schicken.
Ich denke wichtig wäre zunächst, dass Sie sich umfassend anwaltlich beraten lassen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es geht mir hier nicht darum, Ihnen meine weiteren anwaltlichen Leistungen zu verkaufen. Ihre Angelegenheit ist aber zu wichtig, als dass hier Fehler passieren dürfen. Es gilt hier eine ganz klare Strategie und Linie zu fahren, um das gewünschte Ziel, nämlich, dass Ihre Tochter bei Ihnen lebt, zu erreichen.
Sie sollten, bevor Sie in ein Gespräch mit dem Jugendamt gehen, zunächst einmal die rechtlichen "Eckpunkte" kennen. Was spricht für Sie, dass Ihre Tochter bei Ihnen lebt, was spricht gegen Sie? Was können Sie ändern und damit auch auf mögliche Nachfragen des Jugendamts vorbereitet reagieren.
Was versprechen Sie sich mit dem Schreiben an das Jugendamt? Eine Vermittlung zwischen Ihnen und Ihrer Ehefrau oder dass das Jugendamt Ihnen hilft, dass Ihre Tochter bei Ihnen lebt? Dieses Anliegen wird aus dem Schreiben ebenfalls nicht klar.
Weiterer wichtiger Punkt ist der gegen Sie ergangene Platzverweis. Sie haben dies kurz in dem Schreiben angerissen. Wichtig ist aber vor allem noch, warum hat die Polizei trotzdem gegen Sie einen Platzverweis erlassen? Auch hier sollte bedacht gehandelt werden, damit nicht gleich ein falsches Bild von Ihnen entsteht. Was steht hierzu in den Akten der Polizei? Was hat Ihre Ehefrau behauptet?
Generell sollte ein Schreiben an das Jugendamt die Tatsachen wiedergeben, neutral ohne Wertungen. Es sollte so formuliert sein, dass aufgrund der Tatsachenschilderung ein Dritter auch ohne Wertungen, die richtigen Schlüsse ziehen kann.
Dann würde ich den Aufbau es Schreibens komplett ändern:
1. Was möchten Sie vom Jugendamt? Wie ist der Status quo derzeit? und vor allem ganz wichtig, dass Jugendamt hat die Interessen des Kindes im Blick, nicht Ihre oder die Ihrer Ehefrau. Deshalb sollte ein Schreiben an das Jugendamt auch anhand der Interessen des Kindes aufgebaut werden.
Dies wären die Ratschläge, die ich Ihnen hier zunächst im Rahmen dieser Plattform geben kann. Unter Umständen ist dies nicht 100 %-ig, was Sie wollten, nämlich einen fertigen Brief, den Sie morgen zur Post bringen können. In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie aber aufgrund der obigen Darlegungen zunächst davon Abstand zu nehmen. Wichtig ist, dass Sie jetzt handeln und ich bin selbst immer der Meinung, dass es Sinn macht, mit dem Jungen, aber Sie sollten auf weitere Schritte vorbereitet sein und ich denke, da hilft Ihnen derzeit zunächst eine juristisch sehr fundierte Beratung.
Sie können im Übrigen jederzeit beim Jugendamt anrufen und um einen Termin bitten, dann wäre ein solcher schon mal für Sie reserviert. Zu diesem Termin können Sie dann selbstverständlich auch Ihre schriftlichen Aufzeichnungen mitbringen und Sie können sich in der Zwischenzeit auf diesen Termin mit Hilfe eines Anwalts gut vorbereiten. Dies wäre mein Rat an Sie.
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