Restricted Stock Units (RSUs) aus USA, dt.Steuererklärung
Fragestellung
Hallo,
wie auch mein Vorgänger habe ich leider Fragen zu RSUs:
Ich habe am 01.02.2013 seitens meiner Firma Restricted Stock Units (RSUs) bekommen (75 Stück).
Ein Drittel derer (25 Stück) wurden am 01.02.2014 "zuteilungsreif"(vesting), der Rest wird in den kommenden zwei Jahren jeweils am 01.02.2015 bzw. 2016 zuteilungsreif werden.
Der Gesamtwert aller RSUs liegt derzeit bei knapp unter 15k EUR.
Die RSUs sind in einem Depot einer US Bank (fidelity). Das Formular W8-Ben habe ich vor Zuteilung ausgefüllt und der amerikanischen Bank vorgelegt.
Bei der Zuteilung im Februar 2014 wurde von fidelity in den USA von den 25 Aktien 12 einbehalten, um Steuern (ca. 42 %) und Gebühren zu decken.
Zugleich wurde in der Februar Lohn-Abrechnung 2014 ca. der umgerechnet Euro-Gesamtwert der 25 Aktien (=EUR 5000) als gew. Aktien RSU gw. Vorteil‘ mit ‚mehrjähriger Versteuerung /Einmal Bezug/Bestandteil des Gesamtbrutto‘ angegeben und unter Netto-Bezüge als ‚geldw. Vorteil‘ wieder abgezogen.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2014 ist unter Zeile 19. (Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden – in 3. enthalten) der Betrag von 5000 € aufgeführt.
Ich zahle keine Kirchensteuer.
Da ich normalerweise keine 42 % Steuern auf mein Gehalt zahle, habe ich nun folgende Fragen:
1) Kann ich von den 42 % Steuern einen Teil durch die Einkommenssteuer wieder zurückbekommen? Und wenn ja, wie und wo muss ich es angeben.
2) 2014 habe ich keine Aktien davon verkauft, für 2015 plane ich es, wie muss ich es in der Steuererklärung die Kapitalertragssteuer angeben (Anlage K – wie ausfüllen). Nehmen wir mal an, eine Aktie hat einen Kurs-Gewinn von jeweils 50 Dollar, bei Zuteilung war der Aktienwert ca. EUR 200.
3) Kann ich meinen restlichen Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag von angenommen 650 €) hier noch irgendwie verrechnen? Wie mache ich das?
4) Warum muss auch noch ein geldwerter Vorteil gezahlt werden? Kann ich hier was geltend machen?
5) Gibt es noch weitere Tipps und Tricks für die Zukunft für die RSUs?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich freue mich auf Ihre Antwort.
MFG MD
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund des Sachverhalts habe ich noch folgende Fragen:
A) Haben Sie Ihren Wohnsitz und Ihre Versandanschrift in unterschiedlichen Staaten?
B) Ist Ihr Ausweis in einem anderen Land ausgestellt als Ihr Wohnsitzland (=Deutschland)?
C) Sind Sie in die USA, zurück nach Deutschland oder in ein Drittland verzogen?
D) Sind Sie Mitarbeiter einer internationalen Organisationen?
1) und 2) Die Quellensteuer sollte aus meiner Sicht nur 30 % betragen (mit speziellen Vereinbarungen könnten es auch nur 15 % sein). Es ist die Anlage KAP (bei 25 x 50 USD = 1.250 USD Gewinn); in die Zeile 17 tragen Sie die Dividende = 1.250 Euro ein, Zeile 59 die Quellensteuer = 375 Euro.
3) Ihr Freibetrag wird berücksichtigt. Ja.
4) Nach Ihrer Beschreibung wäre es eine doppelte Besteuerung. Aber ist es nicht so, dass Sie in 2014 die RSUs in 02/2014 zugeteilt bekommen haben (im Wert von 5.000 Euro), aber eben noch keine Erträge/Gewinne erwirtschaftet haben? Insoweit dürfte doch gar keine Quellensteuer erhoben worden sein. Sie haben lediglich RSUs "gekauft". Da macht im ersten Schritt der geldwerte Vorteil Sinn. Erst später bei der Veräußerung mit Gewinn (z.B. in 2015) käme die Quellensteuer auf den Ertrag ins Spiel.
zu 5) Hier müsste man noch tiefer in die Thematik einsteigen. Im Moment sehe ich kein Optimierungspotential, außer eben den Zeitpunkt einer Realisierung/Verkauf zu bestimmen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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Zur Quellensteuer, ich verstehe nicht ganz was jetzt die Quellensteuer ist (meine 42%? oder die 30,5% (s.unten)), da ich ja bisher nur die RSU zugeteilt bekommen habe, wobei hier ja ca. 42% Steuern erhoben und abgezogen wurden. Die Angaben zu KAP treffen doch erst zu, wenn ich mit Gewinn verkaufe, dann muss ich die Kapitalertragssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozen) =30,5% angeben (Kirchensteuer zahle ich ja nicht). Ist die Dividende x 25% (oder 30,5%) höher als der Freibetrag wwovon ziehe ich ihn ab? von Dividende x 25% oder x 30,5%?
zu 4) Sie scheinen mein Verständisproblem erfasst zu haben.
Laut Arbeitgeber zahlen wir keine Steuern in den USA, deswegen auch das Formular W8-BEN.
Ich versteh es so, dass die RSUs eine Art von 'Gehaltsbestandteil' sind, die bei der Zuteilung mit 42% versteuert werden, aber zugleich tauchen sie als Eurobetrag umgerechnet auf dem Monatsgehaltszettel 02/2014 aufgeführt als 'gew. Aktien RSU gw. Vorteil' oben (brutto) auf und wird unten als Netto wieder abgezogen.
In der Lohnsteuerbescheinigung 2014 taucht dieser Euro-Betrag wieder unter Zeile 19 als 'Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden – in 3. enthalten' auf.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
MFG MD
Da Sie bereits mit Ihrem Einkommen den Spitzensteuersatz erreichen, zahlen Sie so 42% Steuern auf diesen Vorteil.
Die Vorgehenweise es brutto aufzuschlagen und netto abzuziehen ist üblich und korrekt. So zahlen Sie am Ende "nur" die Steuern.
Aber wirtschaftlich bleibt das zugewendete Vermögen in Form der RSU's erhalten. Erst später, wenn Sie diese verkaufen, zahlen Sie auf den möglichen Gewinn - und nur darauf - die Quellensteuer in den USA.
Ich hoffe hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Nur leider ist hier etwas falsch, mit meinem normalem Bruttoeinkommen erreiche ich nicht den Spitzensteuersatz, ich zahle in der Regel so um die 32-35% Steuenr, daher ist ja die Frage von meiner Seite aufgekommen, wie ich diese Differenz wiederbekomme, selbst wenn die RSU darauf gerechnet werden, bin ich noch weit von diesem Spitzensteuersatz-bedingtem EInkommen entfernt! Wobei die RSU in den USA ja mit 42% besteuert werden und nicht auf meiner Lohnsteuerkarte. Hier taucht nur der Gesamtbertag noch als Geldwertervorteil (oben drauf und unten abgezogen) auf.
In Ihrer Abrechnung für Februar haben Sie auf Ihre zusätzlichen Vergütungen inkl. des geldwerten Vorteils für die RSU 42% Steuern gezahlt. Das is in diesem Moment so richtig. Hat aber überhaupt nicht mit der USA und Quellensteuer etc. zu tun. Letztlich haben Sie aufs Jahr gesehen einen durchschnittlichen Steuersatz in Höhe von knapp 30% (ohne SoliZ). Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung würde immer die korrekte Steuer bezogen auf Ihr zu versteuerndes Einkommen berechnet werden.
Herzliche Grüße
Ralph Arens