Reiserecht - Flugannullierung
Fragestellung
Hallo,
Mein Freund und ich haben im Februar dieses Jahres eine Reise über Kiwi.com gebucht. Es sollte am 20.05. bis 27.05. von Köln nach Sardinien und zurück gehen.
Es sind jeweils keine Direktflüge, sondern gehen auf dem Hinflug über einen Zwischenstop in Mailand und auf dem Rückweg in London.
Im März haben wir von Kiwi.com eine E-mail erhalten, die uns über den Ausfall eines unsere Flüge informiert. Der Flug von London nach Köln wurde von der Fluggesellschaft annuliert.
Kiwi.com bat uns eine kostenlose Alternative an: einen Flug von London nach Köln, aber erst am nächsten TAg - das kam für uns nicht in Frage, da wir an diesem Tag wieder zur Arbeit müssen und nicht einfach so mal einen Tag Urlaub mehr nehmen können
Daraufhin hat Kiwi.com die nächste Alternative angeboten, die aber 60% Aufpreis haben würde. Das wollten wir auch nicht akzeptieren.
Danach haben wir die komplette Reise stornieren müssen - wir mussten 30 Tage warten bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Es meldete sich nach dieser FRist aber keiner, also habe ich über Support geschrieben, was denn nun ist. Wir haben dann eine E-Mail erhalten, in der stand, dass wir 32 Euro von 380 Euro zurückbekommen würden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, laut Internetrecherchen, können uns die Fluggesellschaften nicht die Rückerstattung verweigern.
Bei unserer Buchung waren es ja insgesamt 4 Flüge und einer davon wurde annuliert. Wie sieht es in diesem Fall aus, macht es Sinn da rechtlich weiter vorzugehen oder hat Kiwi.com Recht und wir müssen uns mit dem Verlust abfinden.
Alle E-Mail Versuche hatten immer die gleiche Antwort: "Es tut uns sehr Leid, aber wir haben Ihnen eine Alternative angeboten und die Sie nicht akzeptieren konnten. In diesem Fall war nur kostenpflichtige Alternative nach unseren Regeln möglich, Entschuldigen Sie bitte die Umstände. Die Rückerstattung hängt dann von den Fluggesellschaften ab." So oder so ähnlich.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ja, es stimmt jedenfalls folgendes:
Für jeden nicht angetretenen bzw. stornierten Flug darf der Flugreisende sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen, auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht.
Hier kommt noch folgendes hinzu, dass man Ihnen nämlich nur unzumutbare Alternativen anbieten konnte, was sogar zur vollständigen Rückerstattung führen kann.
Denn vor diesem Hintergrund haben Sie die Stornierung nicht zu vertreten, jedenfalls nicht in erster Linie.
Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft nach einem Urteil des LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13, auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Hier sollte es aber nach meiner Einschätzung nicht zu lange entfernt gewesen sein, die Stornierung und der für den 20. Mai geplanten Flug und den Rückflug am 27. Mai.
Schreiben Sie daher dem Anbieter beziehungsweise der Fluggesellschaft direkt, dass nach der Rechtsprechung auch die ersparten Aufwendungen nachgewiesen werden müssen und die Umstände hinsichtlich des Weiterverkaufs der von Ihnen nicht in Anspruch genommenen Tickets hinsichtlich der drei Flüge.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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