Ratenzahlung
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin freiberuflicher Grafikdesigner. Ich reiche 4x jährlich die Umsatzsteuervoranmeldung ein und nutze die Ist Versteuerung.
Zu meiner Frage.
Ich würde einem Kunden gern eine Jahresrechnung ausstellen, welche er monatlich in Raten begleichen kann. Dies soll pauschal im Monat geleistete Grafikdienstleistungen im regelmäßigen Rahmen abdecken. Quasi ein Abo Prinzip.
Meine Frage bezieht sich darauf, wie ich das ganze verbuche.
Ich würde ja eine Rechnung stellen, mit den aufgeführten Fälligkeitsterminen. Und monatlich würde ich, in diesem Fall 2 mal (vom Kunden so gewünscht), die Rate erhalten.
Muss ich diese zum Zeitpunkt des Erhalts, also jeden Monat, verbuchen, oder am Ende des Jahres, wenn die komplette Rechnung beglichen ist? Und wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?
Ich danke ihnen schon einmal im Voraus.
Beste Grüße
S. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworten kann.
Die Umsatzsteuer für die von Ihnen gestellte Jahresrechnung ist dann an das Finanzamt abzuführen, wenn die Rate gezahlt wird. Es müssen also für das 3. Quartal alle Raten bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden, die ihnen in diesem Quartal tatsächlich zugeflossen sind.
Buchhalterisch erfassen Sie die Jahresrechnung mit dem Gesamtbetrag als Forderung. Die Ratenzahlungen Ihres Kunden werden dann auf dieses Forderungskonto gebucht, so dass am Jahresende keine Forderung mehr besteht. Gängige Buchhaltungslösungen können durch diese Buchung dann auch die korrekte Umsatzsteuer für die Umsatzsteuervoranmeldung errechnen, sofern die IST-Versteuerung eingestellt ist.
Gerne können Sie mir noch mitteilen wie Sie Ihre Buchhaltung führen, so dass ich Ihnen einen konkreteren Lösungsvorschlag machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Antwort des Experten: Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bewertung!
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Meine Buchhaltung erledige ich mit der Platform Debitoor.
Bisher war diese für meine Zwecke ausreichend. Auf Nachfrage habe ich leider erfahren, dass sich eine Ratenzahlungsrechnung nicht erstellen lässt und die Einnahmen und Umsatzsteuer erst dann im System auftauchen, wenn der Betrag gänzlich beglichen ist.
Ich fürchte, dass ich somit für jede Rate eine separate Rechnung erstellen muss und mein Kunde dementsprechend kein Dauerauftrag laufen lassen kann, wegen der stetig sich ändernden Rechnungsnummer. Liege ich da richtig?
Beste Grüße
S. K.
danke für Ihre Rückmeldung.
Mit Debitoor habe ich leider keine Erfahrungen, dafür aber mit einigen Online-Buchhaltungslösungen anderer Anbieter. Ich denke, dass Debitoor die gleiche Funktionsweise haben wird.
Demnach stellen Sie für jeden Kunden eine Rechnung aus und weisen nach Zahlung der Rechnung durch den Kunden diese Zahlung der entsprechenden Rechnung zu. Erst dann wird die Einnahme von Debitoor ausgewiesen und die Umsatzsteuer berechnet. Das ist auch richtig so.
Es müsste demnach auch möglich sein Teilzahlungen den den Rechnungen zuzuweisen. Sie könnten demnach nach meiner Ansicht Ihrem Kunden eine Jahresrechnung ausstellen und die einzelnen Teilzahlungen des Kunden der Rechnung zuweisen. Debitoor müsste Ihnen dann den Restbetrag der Rechnung immer als offenen Posten ausweisen.
Wenn Sie dort die IST-Versteuerung eingestellt haben, müsste auch die Umsatzsteuerberechnung richtig sein.
Sie können mir gerne eine Rückmeldung geben ob mein Vorschlag so umsetzbar ist. Gerne kann ich mich mit dem Team von Debitoor auch selbst in Verbindung setzten um diese Frage zu klären.
Viele Grüße
Die Möglichkeit der Teilzahlung gibt es. Diese habe ich auch getestet. Jedoch taucht dieser geleistete Betrag nicht unter den monatlichen Einnahmen auf. Und somit ergibt sich auch keine automatische Berechnung der Umsatzsteuer. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, "Der Betrag taucht erst auf, wenn er vollständig abgeglichen wurde". Gibt es eine work around Lösung, oder müsste ich mich vom Gedanken Ratenzahlung verabschieden, wenn ich weiterhin an dem Buchhaltungsprogramm festhalten möchte?
Vielen Dank.
Ein Workaround könnte möglicherweise darin bestehen eine Rechnung in einzelne Leistungsbereiche aufzuteilen um diese dann mit den Zahlungseingängen zu verknüpfen.
Wenn das nicht geht, würde ich mich aus eigenem Interesse mit Debitoor in Verbindung setzen und da mal nachfragen.
Viele Grüße
Debitoor schlug mir folgende, leider unbefriedigende Lösung vor:
"Erst wenn die Rechnung vollständig abgegelichen wurde, taucht der Betrag auf. Da Teilzahlungen derzeit nur eingeschränkt abgebildet werden können, arbeite in diesem Fall bitte wie folgt.
Derzeit müsstest du für jede Rate eine separate Rechnung erstellen.
Wenn du die Endrechnung nochmal ausstellst, so solltest du, intern im Programm, auf diese eine Gutschrift erstellen, damit die Einnahmen nicht doppelt versteuert werden. "
Dazu noch eine letzte Frage. Für den Fall, dass ich für jede Rate eine Rechnung erstelle. Könnte mein Kunde einen Dauerauftrag ausstellen mit der Bezeichnung "Grafikpauschale" (oder dergleichen) und diesem die monatliche Zahlung zuweisen? Oder sollte jede Rate händisch überwiesen werden, da die Rechnungsnummer enthalten sein muss?
ich habe mich inzwischen ebenfall mit Debitoor in Verbindung gesetzt und die gleiche Rückmeldung erhalten. Es gibt demnach leider keinen eleganteren Workaround.
Ihr Kunde kann einen Dauerauftrag für die Ratenzahlungen einrichten. Die Nennung der Rechnungsnummer ist für die automatische Zuordnung der Zahlungen zwar möglicherweise nützlich, aber rechtlich nicht erforderlich. Eine manuelle Überweisung ist deshalb nicht nötig.
Viele Grüße
Mit bestem Gewissen kann ich Ihre Dienste weiterempfehlen:)