Muss ich für die Pflegekosten meines Bruders aufkommen?
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
1) Muss ich als Schwester, bzw. als Neffe für die Pflegekosten meines Bruders aufkommen?
2) Muss ich als Schwester, bzw. Neffe für die Kosten aufkommen, wenn mein Bruder/Onkel ein Pflegefall wird?
3) Was passiert beim Tod? Bestattungspflicht?
Fakten:
- es besteht kein Kontakt zum Bruder/Onkel
- Bruder/Onkel hat einen Gehirntumor/unheilbar!
- Bruder/Onkel war immer kriminell und hat Schulden
- zurzeit lebt er bei einer Bekannten, die ihn nicht mehr pflegen kann
- Die Bekannte droht damit, dass man jetzt zahlen muss
- Das Erbe wird umgehend bei Tod ausgeschlagen
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
nach § 1601 BGB wird nur für Verwandte in gerader Linie Unterhalt geschuldet:
Geschwister gehören aber nur zur Seitenlinie, zweiter Grad. Der Onkel gehört nur zur Seitenlinie, dritter Grad. Für beide schuldet man also keinen Unterhalt.
Das Erbe sollte man dann aber durchaus binnen 6 Wochen ab Todesfall beim Amtsgericht des Wohnsitzes / einem Notar für sich und seine Kinder ausschlagen, wenn es überschuldet ist.
Bei den Bestattungskosten kommt es auf die Regelungen im jeweiligen Landesbestattungsgesetz an. Vorrangig müssen auf jeden Fall die nicht ausschlagenden Erben für die Bestattung zahlen.
Fazit: Unterhalt ist auf keinen Fall geschuldet, u.U. aber die Beerdigung, wobei es auf die jeweiligen Landesbestattungsgesetze kommt.
Über eine Bewertung mit 5 Sternen würde ich mich freuen. Sollten Sie Nachfragen haben, stellen Sie diese gerne in diesem Thread.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
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