Mietfreie Wohnungsüberlassung an Mutter
Fragestellung
Guten Tag,
ich bitte um die Beurteilung folgender Konstellation:
meine Mutter (73) wird mir eine nicht zweckgebundene Geldschenkung iHv. 45 TED machen.
Diese Schenkung wird durch eine Banküberweisung erfolgen. Es wird keinen Schenkungsvertrag oder eine notarielle Beurkundung geben.
Ich kaufe eine Eigentumswohnung und lasse meine Mutter entgeltfrei darin bis zu ihrem Lebensende wohnen. Sie trägt nur die Wohnungsnebenkosten.
Auch diese Nutzungsüberlassung wird weder durch einen Privatvertrag vereinbart, noch in Form eines Wohnrechtes notariell beurkundet.
Ich bin die einzige Erbin und wir sind uns miteinander im Reinen. Abgesehen von dem (theoretisch) möglichen Risiko für meine Mutter, einer undankbaren Tochter Geld gegeben zu haben und trotzdem irgendwann wohnungslos auf der Straße zu stehen, habe ich folgende Fragen:
1. Ist diese vertrags-, bzw. formlose Vorgehensweise grundsätzlich möglich?
2. Ist die kostenlose Wohnungsüberlassung steuerrechtlich als geldwerter Vorteil zu behandeln? Kann das FA hier eine fiktive Miete zur Versteuerung unterstellen?
Habe ich sonst etwas Wesentliches nicht berücksichtigt?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Sofern Sie innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der geplanten Geldschenkung in Höhe von 45 TEUR keine weiteren Schenkungen von Ihrer Mutter erhalten haben und dabei den Freibetrag in Höhe von 400 TEUR zusammen mit den 45 TEUR nicht überschreiten, fällt keine Schenkungssteuer an.
Die kostenlose Überlassung von Wohnraum an nahe Angehörige ist zivilrechtliche keine Schenkung, sondern eine freigiebige Zuwendung. Diese fällt nicht unter das Erbschaftsteuergesetz (das auch für Schenkungen unter Lebenden maßgeblich ist). Eben sowenig erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, d.h. das Finanzamt setzt hier keine fiktive Miete o.ä. an.
Sie sind leider verpflichtet, die Geldschenkung dem für Sie zuständigen Schenkungssteuer Finanzamt schriftlich, aber formlos mitzuteilen, auch wenn es zu keiner Steuer kommt. Ich habe Ihnen eine kurze Notiz, wie dies zu erfolgen hat, als Word Datei hier angehängt.
Vielen Dank und viele Grüße
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Antwort des Experten: Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
Schenkungen in dieser Höhe sind innerhalb von Familien ja nicht unüblich (Autokauf, Geldgeschenke bei z.B. Hochzeit ect.). Ich kann mir vorstellen, dass die wenigsten Menschen hierbei an eine Meldung ans zuständige Schenkungsfinanzamt denken. Gesetzt den Fall, dass man niemals auch nur annähernd innerhalb der 10 Jahresfrist an die Freibetragsgrenze käme, da das schenkbare Gesamtvermögen deutich weniger wäre und dadurch auch nicht der Verdacht der Schenkungssteuerhinterziehung im Raum stünde. Was würde passieren, wenn man das vergessen würde und das FA käme dahinter (wie auch immer)?
Beachte Konjunktiv- Ich hab schon verstanden, dass ich eine Meldung vorzunehmen habe.
Danke und Gruß
Sie würden gegen Meldepflichten verstossen. In der Welt der absoluten Überwachung könnte auch eine Mitteilung an das Finanzamt bzw. die Zollbehörde durch Ihre Bank erfolgen (und zwar im Rahmen des Geldwäschegesetzes. Natürlich könnte auch das Finanzamt nachfragen, wenn Sie erste Zinserträge versteuern bzw. die Bank KapitalÜberwachungsstaat. Am Ende löst aber die Schenkung keine Schenkungssteuer aus, sodass hier auch keine Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung erfolgt. Sie selbst müssen entscheiden, ob Sie wirklich nur formlos das Finanzamt informieren.
Schönen Sontag noch.
Dr. Schenk
Danke