Meine Ex zieht nicht aus meinem Haus aus!
Fragestellung
Meine Ex zieht nicht aus meinem Haus aus.
Unser gemeinsamer Sohn (sie hat noch einen Sohn 8 Jahre aus ihrer Ehe vorher - wir sind nicht verheiratet) ist letzten Monat zwei Jahre alt geworden und meine Ex arbeitet wieder auf 450 € Basis bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.
Zusammen sind wir seit über einem Jahr nicht mehr. Seit einem halben Jahr weiß sie, dass Sie sich eine Wohnung suchen soll - seit diesem Tag wird das "miteinander" wohnen mehr und mehr zur Qual.
Ihre Umgangsformen und Ihre wüsten Beleidigungen mir gegenüber, selbst vor Augen der Kinder, sind nicht mehr zu ertragen. Sie sagt, sie würde keine Wohnung finden und zum Auszug könne ich sie auch nicht zwingen. Vielmehr solle ich ausziehen, bis sie etwas gefunden hätte - so wie ich sie einschätze, wäre das die nächsten 20Jahre nicht der Fall.
Ich bin bisher immer zurückhaltend geblieben, da auch Kinder mit im Spiel sind
Was kann ich rechtssicher tun, um das alles zu beenden?
Welche Rechte hat sie (abgesehen vom Kindesunterhalt)?
Mir gehört das Haus allein, Sie hat keinen Mietvertrag.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben die Ansprüche auf Räumung nach § 985 BGB.
Danach können Sie als Eigentümer von der Besitzerin (Ex) die Herausgabe in Form einer Räumung verlangen.
Da ein Mietvertrag nicht besteht, hat die Ex auch keinerlei Räumungsschutz, muss also quasi von einem Tag auf den anderen ausziehen.
Wegen der früheren Verbundenheit und dem gemeinsamen Kind billigt die Rechtsprechung in solchen Fällen aber eine Frist von vier Wochen zu.
Fordern Sie die Ex daher nachweislich schriftlich zur Räumung auf und setzen Sie dabei eine Frist von vier Wochen.
Zieht sie nicht aus, sollten Sie dann über einen Rechtsanwalt Klage auf Herausgabe machen. Mit so einem Urteil kann dann ein Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung der Räumung beauftragt werden. Sie selbst dürfen die Ex nicht zwangsräumen, sondern müssen es über einen Gerichtsvollzieher machen.
Die Ex kann eventuell noch eigene Unterhaltsansprüche haben, solange das gemeinsame Kind noch keine drei Jahre alt ist. Dazu muss man aber alle Gesamtumstände kennen.
Weitere Rechte der Ex gibt es gesetzlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Sie haben Angaben zur Rechtsschutzversicherung gemacht.
Leider war dort die Versicherungsscheinnummer und Ihr Name nicht angegeben. Bitte teilen Sie beides noch mit, damit die Deckungsanfrage gestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle