Meine Stellung gegenüber der Exfrau nach der Scheidung
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Am 9.5.17 ist der Scheidungstermin und auch nach der Scheidung will meine ExFrau eine gute Beziehung/Betreuung durch mich und meiner Lebensgefährtin haben.
Nun hat die Caritas den Eindruck, dass meine Exfrau an der Scheidung leidet , Selbstmordgedanken hat und wollen sie in ein betreutes Wohnheim tun sowie ein Vormund bestellen. Meine Exfrau leidet seit ca. 5 jahren an einer Psychose (Halluzinationen) , welche aber geheilt werden konnte durch die tägliche Einnahme von Risperidon (2 mg).
Dabei ist meine Exfrau völlig normal und kann eine eigene Wohnung führen.
Im Moment suchen wir( ich und meine Lebensgefährtin nach ehrenamtlichen Tätigkeiten für die Exfrau wie Flüchtlingskinder betreuen, Diakonie, Altenbetreuung. d.h. meine Exfrau will betreuen aber nicht betreut werden durch die Caritas.( Ökonomischer Aspekt von der Caritas).
Ich will weiterhin mit meiner Lebensgefährtin zusammen meine Exfrau betreuen/beraten, gewollt auch von meiner Exfrau.
Nun meine Frage: Ändert sich was nach der Scheidung, da ich nicht mehr Ehemann bin; kann die Caritas vermehrt Einfluss nehmen auf mein Exfrau?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
bereits während einer Ehe bedarf es einer Vollmacht nach den §§ 164 ff BGB, um den Ehepartner rechtsgeschäftlich und in Gesundheitsfragen zu vertreten. Die Scheidung ändert hieran erst einmal nichts.
Wenn die Vollmacht durch Ihre Ex-Frau ( am besten natürlich schriftlich ) im geschäftsfähigen Zustand ausgesprochen wurde, ist sie auch jetzt noch wirksam.
Allerdings kann eine zusätzliche Betreuung nach den §§ 1896 BGB ff. notwendig werden,
wenn der Gesundheitszustand schlechter geworden sein sollte.
Dann würde es sich empfehlen selbst den Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht vor Ort zu stellen und sich als Betreuer vorzuschlagen.
So könnte man sicher die Bestellung eines unliebsamen Dritten als Betreuer abwenden.
Sollten die Ansichten der Caritas aber haltlos sein, weil der Zustand Ihrer Ex-Frau stabil ist, wird das Gericht aber auch keinen Betreuer bestellen. Dann würde auch ein Abwarten ohne weiteres Zutun vollkommen ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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