Wie lange dauert eine Scheidung?
Fragestellung
Guten Tag...
ich bin da in einer kleinen Zwickmühle und hätte doch eine beruhigende Antwort.
Mein jetziger Partner mit dem ich seit 1 1/2 Jahren zusammen bin ist NOCH verheiratet, wir erwarten in 5 Wochen Zuwachs.
Das Problem was ich habe liegt klar auf der Hand ;) ...meine Frage wäre da doch..wie lange dauert so eine Scheidung? sie haben das Trennungsjahr am 15.10.11 begonnen.
Beide haben in der Ehe 2 Immobilien angekauft die laufen jedoch auf dem Namen der (noch) Ehefrau, und mein Partner bezahlt sie immernoch ab.Sie haben keine gemeinsamen Kinder.
Die (noch)Ehefrau arbeitet bei Conti ,ich weiss nicht ob das relevant ist aber ich habe da was von der Rente gehört das die was damit zu tun hat.
Meine Unruhe besteht darin , wie lange kann man so eine Scheidung unter solchen Voraussetzungen verzögern. Oder werde ich da nur mündlich hingehalten weil ich mich damit nicht auskenne ;(...können Sie mir bitte helfen ? Es macht mich schon wahnsinnig diese Warterei, da ich immer damit vertröstet werde das Papiere vom jeweiligen nicht eingereicht wurden oder es Verzögerungen beim Gericht gibt.
Wenn man(n) sich doch scheiden lassen will auf patue muss es doch fix gehen oder nicht ,wenn man(n) werdender Vater wird....
Ich bedanke mich schon sehnlichst im voraus.
Nicola. S
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Email-Anfrage, die ich vor dem Hintergrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworte:
1. Dauer einer Scheidung
Die Dauer einer (einvernehmlichen) Scheidung hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange die Rentenversicherungen der Eheleute benötigen, um die für den Versorgungsausgleich notwendigen Auskünfte an das Gericht zu erteilen. Dies kann mitunter länger als ein Jahr dauern. Verzichten beide Ehegatten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann eine Scheidung in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Scheidungsantrages "über die Bühne gehen", Vorausgesetzt es ist nur die Ehescheidung anhängig gemacht worden.
Die Verteilung der Immobilien ist nicht zwingend Gegenstand des Scheidungsverfahrens und kann daher auch außerhalb eines solchen Verfahrens einvernehmlich geregelt werden.
2. Verzögerung einer Scheidung
Ist ein Scheidungsverfahren erst einmal in Gang gesetzt gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Möglichkeiten zur Verzögerung, z.B. in dem Anträge zu sogenannten Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich) gestellt werden, durch die das Verfahren umfangreicher wird uns sich in die Länge zieht.
Ihren Schilderungen entnehme ich, dass vorliegend neben der Scheidung auch Folgesachen (s.o.) Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sind. Anders erklärt sich der Hinweis auf fehlende Papiere nicht. Bei diesen Papieren könnte es sich z.B. um Rentebescheinigungen (für den Versorgungsausgleich) oder Gutachten/Bankunterlagen zu den Immobilien (Zugewinnausgleich) handeln. Solange solche Papiere fehlen kann das Gericht über streitige Fragen nicht entscheiden. Allerdings hat jede Partei auch Möglichkeiten die andere Seite zur raschen Beibringung dieser Unterlagen zu bewegen.
Zusammenfassend kann von hier aus nicht beurteilt werden, ob Ihr Partner die Scheidung mit der gebotenen Schnelligkeit voranbringen will oder aber diese Verzögert. Hierzu wäre die Kenntnis der Verfahrensunterlagen notwendig. Allerdings kann ich Ihren Angaben keine Anhaltspunkte für eine Verzögerung entnehmen, zumal Sie nicht mitgeteilt haben, wann die Scheidung eingeleitet worden ist.
Ich rate dazu, dass Sie Ihrem Partner die Beweggründe für Ihre "Unruhe" mitteilen. Als werdender Vater sollte er dafür Verständnis haben und Ihnen die Situation in verständlicher und nachvollziehbarer Weise darlegen.
Zu Guter Letzt noch der Hinweis, dass Ihnen keine wirtschaftlichen Nachteile dadurch entstehen, dass Ihr Partner noch verheiratet ist. Ihr gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater des Kindes entsteht ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt und zwar unabhängig davon, ob Sie mit dem Vater verheirate sind oder nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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Bin sehr zufrieden .
Danke....
Nicola.S