Modifizierter Ehevertrag - Nachteil?
Fragestellung
Hallo !
Folgender Sachverhalt.
Ehemann bekommt ein Grundstück (Wert: 67.000 Euro) vorgezogenes Erbe) um mit der Ehefrau ein Haus (Wert ca. 300.000 Euro) darauf bauen zu können. Bedingung: Ehemann steht alleine im Grundbuch.
Den Kreditvertrag hat der Ehemann auf Wunsch der Ehefrau alleine unterschrieben da sie fürchtete im Falle einer Scheidung zahlen zu müssen obwohl ihr "nichts" gehört.
Nun bekommt die Ehefrau 50.000 Euro von der eigenen Mutter um das Haus mitzufinanzieren.
Ein Notar hat das mit hochgeladene Dokument erstellt und meinte das wäre die Beste Lösung.
Wird dadurch die Frau nicht benachteiligt?
Im Falle, dass die Scheidung erst nach z.B. 25 Jahren erfolgt wäre der Zugewinn mehr Wert als die 50.000 Euro. Da der Ehemann wohl während der Kreditlaufzeit nicht wahnsinnig viel Vermögen auf dem Bankkonto anhäufen wird, sieht es doch eher bescheiden aus finde ich.
Wie kann die Ehefrau die 50.000 Euro im Falle der Scheidung wiederbekommen (weil es wahrscheinlich auch das einzige Erbe bleiben wird) und dennoch anteil am Zugewinn nehmen?
Der Notar meinte ein reiner Schenkungs/Darlehnsvertrag ginge kaum. Auch weil man dann soviele Steuern zahlen müsste... er ist wenig hilfreich - leider ist der Ehemann nervlich nicht gewillt alles nochmal vor einem anderen auszubreiten und zu diskutieren.
Kann man auch selber - ohne Notar / Anwalt etwas schriftliches Anfertigen um das Geld zu sichern, denn der Zugewinn findet ja automatisch statt (keine Gütertrennung bei der Heirat vereinbart).
So wie z.B. beim gemeinschaftlichen Testament. Dies kann man ja ebenfalls selber aufschreiben.
Ein gemeinschaftliches Testament besteht in dem Fall bereits. Im Todesfalle würde der andere Ehegatte alles alleine Erben und die Kinder erst wenn beide verstorben sind.
Ich danke Ihnen sehr im Voraus und hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
Grüße
M. H.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihrer Schilderung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
In diesem Fall ist die Ehefrau tatsächlich benachteiligt.
Es ist richtig, dass im Falle einer rechtskräftigen Scheidung eine Schenkungssteuer anfallen würde. Der Freibetrag beträgt hierfür nur 20.000 EUR. Solange Sie verheiratet sind, können Sie aber bis zum Betrag von 500.000 EUR Schenkungen an den Ehepartner vornehmen.
Nun könnte man auf die Idee kommen, die Schenkung während des Trennungsjahres vorzunehmen, in dem Sie noch nicht rechtskräftig geschieden wären. Dann fällt zwar keine Schenkungssteuer an, aber der Zugewinn der Frau würde sich erhöhen. Dies führt also letztendlich auch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis.
Auch ein Umgehungsgeschäft funktioniert nicht: Schenkung des Mannes an ein Kind - Kind schenkt zurück an Mutter. Im Verhältnis Kind - Elternteil beträgt der Freibetrag auch nur 20.000 EUR. Diesen Trick hat der Gesetzgeber also gesehen. Auch bei jeder Form eines schuldrechtlichen Vertrages würde eine Steuer anfallen.
Ich sehe hier als einzige Möglichkeit, dass Sie einen Schenkungsvertrag für den Fall der Scheidung schließen, in dem Sie eine höhere Summe vereinbaren als die 50.000 EUR, um die Steuer zugunsten der Ehefrau aufzufangen. Vorbehaltlich des derzeit gültigen Schenkungssteuersatzes von 15% müsste der Schenkungsbetrag knapp 55.500 EUR betragen, um die Steuer auszugleichen.
Um einen Schenkungsvertrag zu schließen, benötigen Sie nicht zwingend einen Anwalt oder Notar. Allerdings ist das Schenkungsvertrag ohne notarielle Beurkundung nichtig. Dies bedeutet, dass die Ehefrau keinen Anspruch hätte. Dieses Hindernis wird durch Zahlung des Betrages an die Ehefrau gemäß § 518 Abs. 2 BGB jedoch geheilt. Zahlt der Mann trotz Nichtigkeit, kann er den Betrag nicht wieder zurückverlangen. Ohne notarielle Beurkundung müsste die Frau aber auf das Ehrenwort des Mannes vertrauen.
Einen wirksamen Ehevertrag können Sie hingegen nicht ohne Notar schließen, dem steht § 1410 BGB entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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Eine Rückfrage hätte ich dazu noch
Ein Schenkungsvertrag ist doch i.d.R eher einfach gestrickt / aufgebaut wenn man nur die Rückzahlung der Summe bei der Scheidung aufgeführt haben will oder gibt es dabei besonderheiten zu beachteahlungn?
Und wo in der Rechnung des Zugewinns taucht die Rückzahlung auf? Wieder im Endvermögen der Ehefrau (auch wenn das Geld z.b. noch gar nicht wieder auf dem Konto eingegangen ist oder zählt der generelle Anspruch auf die Summe die die ehefrag erhalten muss)?
https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Schenkungsvertrag-Mustervorlage-OERAG.pdf
In das Endvermögen zählen auch Ansprüche, nicht nur das bat vorhandene Vermögen. Geld auf der Bank bedeutet im Übrigen aus juristischer Perspektive auch nur, dass man einen Anspruch gegen die Bank auf Auszahlung hat. In diesem Fall läuft der Anspruch dann nur gegen den Schenker anstatt einer Bank.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt