KFW Förderung und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
ich habe folgende Frage. Ich bilde mit meiner Schwester eine Eigentümergemeinschaft für ein Zweifamilienhaus. Sie wohnt in einer Wohnung und meine Wohnung ist vermietet. Jetzt steht eine Sanierung der Heizungsanlage an. Dafür wollen wir eine KFW Förderung beantragen die laut der schon durchgeführten Energieberatung auch fließen würde. Kann ich für meine vermietete Wohnung die KFW-Förderung in Anspruch und die restlichen Kosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen? Diese Frage kann die KFW aufgrund der Komplexität des Steuerrechts nicht beantworten. Sollte dies nicht der Fall sein stellt sich die Frage was ist günstiger? Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können das so machen, wie Sie es beschrieben haben.
Die Kosten für die Heizungsanlage sind (entsprechend ihrem Anteil an der Gemeinschaft) Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (sogenannter Erhaltungsaufwand).
Die Höhe des Aufwands ist um Ihren Anteil am Zuschuss zu vermindern.
Sollte die Förderung nicht durch einen Zuschuss, sondern durch ein zinsverbilligtes Darlehen erfolgen, dann ist der Aufwand vollständig anzusetzen. Die Darlehenszinsen sind dann jeweils in den Jahren der Zahlung als Werbungskosten (Schuldzinsen) abzuziehen. Auch hierbei natürlich jeweils nur mit Ihrem Anteil.
Den Erhaltungsaufwand können Sie auf Antrag auch auf zwei bis fünf Jahre verteilen, beispielsweise um zu vermeiden, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen in einem Jahr soweit sinkt, dass Sie den Grundfreibetrag und andere abziehbare Beträge nicht mehr vollständig nutzen können.
Zu berücksichtigen ist, dass Ihre Schwester die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG nicht mehr in Anspruch nehmen kann, wenn eine öffentliche Förderung in der Form eines zinsverbilligten Darlehens oder steuerfreier Zuschüsse in Anspruch genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
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