Gescheiterter immobilienkauf (Vermietung) von Steuer absetzen
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Fragestellung
Guten Tag,
ich lebe in München und habe 2016 geplant ein Mehrfamilienhaus zur reinen Vermietung in Bremen zu erwerben. Leider ist der Verkäufer kurz vor dem Notartermin abgesprungen und der Kauf ist somit gescheitert. Kann ich die entstandenen Kosten (Notarrechnung für Vertragserstellung und Fahrtkosten) steuerlich geltend machen/ absetzen? Wo und wie gebe ich dies bei der Steuererklärung an?
Vielen Dank.
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Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
auf Basis Ihrer Angaben teile ich Ihnen meinen folgende erste Einschätzung mit:
Für den Abzug von Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Aufwendungen letztlich auch dazu geführt haben, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
Folglich können erfolglose Aufwendungen grundsätzlich Werbungskosten sein. Maßgebend ist, ob die vergeblichen Aufwendungen im Fall ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stünden. Dazu ist erforderlich, dass ein Sie den Zusammenhang mit der späteren Absicht der Einkünfteerzielung klar und eindeutig darlegen können.
Im Einzelnen:
* Besichtigungsfahrten
Wer ein Grundstück erwerben will, besichtigt in der Regel eine Reihe von Objekten, ehe er sich zum Kauf entschließt. Die Fahrtkosten für die Besichtigungen der Objekte, die nicht erworben werden, können als vergebliche Werbungskosten abgesetzt werden.
Machen Sie eine Liste der Fahrten, jeweils mit Angabe des Datums, des Besichtigungsorts, Name des Anbieters evtl. mit Zeitungsanzeige und der gefahrenen Kilometer. Für jeden mit dem eigenen Pkw gefahrenen Kilometer können Sie pauschal 0,30 EUR oder die tatsächlichen (höheren) Kosten als Werbungskosten geltend machen.
* Kosten bei Rücktritt vom Kaufvertrag oder vorvertragliche Kosten:
Analog zu Stornokosten und Bereitstellungsgebühren bei Darlehensverträgen sehe ich die von Ihnen genannten Kosten als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten, die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.
Wenn Sie die Aufwendungen transparent in einer Anlage darstellen, sollte es gelingen.
Die Angabe in der Steuererklärung erfolgt im Formular V, Zeile 49 Sonstiges. Dort können Sie auf die Einzelaufstellung als Anlage verweisen.
Ich hoffe damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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