Vermietung einer Tennishalle an Nichtmitglieder und an andere Vereine
Fragestellung
Folgender Sachverhalt:
Tennisverein vermietet seine Tennishalle stundenweise an Mitglieder, Nichtmitglieder (Einzelpersonen) und an andere gemeinnützige Tennisvereine, die die Plätze für ihr Training nutzen.
Klar ist: Vermietung an Mitglieder = steuerbegünstigter Zweckbetrieb
Vermietung an Nichtmitglieder = wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei kurzfristiger Vermietung
Wie verhält es sich mit der Vermietung an andere gemeinnützige Vereine , die die Halle ihrerseits zu steuerbegünstigten Zwecken nutzen ? Zweckbetrieb oder WGB?
Kann alternativ bei einer dauerhaften Vermietung z.B. 1 Saison von September bis Mai bei einer Vermietung von z.B. 10 Stunden / Woche von einer langfristigen Vermietung i.S. einer Vermögensverwaltung gesprochen werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Vermietung an Vereinsmitglieder einerseits und die Vermietung an Nicht-Vereinsmitglieder andereseits, kann ein einheitlicher schädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein (BFH v. 02.03.1990 - III R 89/87).
Bei einer Vermietung an andere gemeinnützige Vereine liegt ein Zweckbetrieb vor, da hierdurch auch wie bei Mitgliedern der Satzungszweck erfüllt wird.
Die langfristige Vermietung über eine Saison kann steuerfreie Vermögensverwaltung sein. Jedoch verneint die Finanzverwaltung eine langfristige Vermietung, wenn jeweils kurzfristig angemietet wird, dies aber langfristig im Voraus vereinbart wird (AEAO zu § 67a AO Nr. 11). Weil auch keine Rechtsprechung zu Ihrem Gunsten ersichtlich ist, würde ich es als entsprechend der Nutzung zu gemeinnützigen Zwecken (= Zweckbetrieb) und Nicht-gemeinnützigen Zwecken (=WGB) einteilen.
Bei gleichen Konditionen, egal wer mietet: siehe oben im 1. Absatz (=WGB)
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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leider kann ich den Auftrag nicht rechtzeitig abschließen. Ist es möglich mir noch bis heute Nachmittag Zeit zu geben?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Björn Balluff
ja, das können wir machen,
Viele Grüße!