Kaution, mietvertrag
Fragestellung
Hallo und zwar geht es um folgende Situation ...wir sind 2015 aus einem Neubau doppelhaushälfte ausgezogen . Beim Einzug war sie nicht renoviert ( Tapeten oder Farbe war nicht dran, mussten es selbst machen) genauso wurdedas Haus nicht besenrein übergeben ( der grobe Dreck von den letzten Bauarbeiter und Co lag noch herum. Die Kaution wurde bar übergeben aber steht im Mietvertrag wo beide unterschrieben haben,wir bekam nie eine Bestätigung das die Kaution angelegt wurde trotz Nachfrage! Als wir ausgezogen sind wollte der Vermieter die Kaution nicht zurück zahlen und hat es bis heute auch nicht mit der nebenkostenabrechnunh getan. Beim auszug meinte er wir sollen die weißen Tapeten runter Reisen( die waren nur ein Jahr auf den Wänden) und überall neu streichen (Bad und co) wir haben aber nur ein Jahr lang drin gelebt und die Wände würden überall weiß gelassen also warum drüber streichen. Er meinte er behält die Kaution weil auf der Terasse Rost Flecken sind ( die Terasse ist nicht überdacht und als er den Gartenzaun gemacht hat lagen oft die Geräte von ihm herum...vermute flugrost...Er meinte er müsste die Terasse Platten austauschen. Unser Auto hat vor der Garage mal Öl Flecken hinterlassen da wollte er auch den ganzen Vorplatz neu beflastern obwohl Mein Mann vorgeschlagen hat die 5 Steine auszuwechseln. Er verneinte dies. Auf dem metall Briefkasten waren angeblich kratzer er muss einen neuen ran machen...ehm das waren minimale vom briefkastemschlüssel die man nur sah enen man mit der Lupe ran ging ( normale Gebrauchsspuren...dann meinte er er müsste im Haus die sockelleisten alle wechseln weil die beschädigt wären ( er hat sie selbst ran gemacht und das sogar falsch ...es waren im Flur normale Gebrauchsspuren wenn Gäste Schuhe auszogen und mit den Schuhe mal dagegen sind...warum man dann gleich überall alle wechseln muss unverständlich. Wir hatten auf den Treppen anti Rutsch Matten ( die sind mit Doppel seitigen Klebeband angebracht die schon n den Matten dran waren ) beim auszug haben wir vergessen die abzumachen (kinderleicht) und da meinte er es müsste eine reinigungsfirma kommen ( ca 450€) und das putzen und die Treppen neu einölen ....Beim auszug wurde gesaugt gewischt und sauber übergeben was beibeim Einzug nicht der Fall war....ein Jahr später kam eine email die Fenster hätten kratzer,die sollen wir zahlen ...die neuen Mieter sind soweit bekannt auch ausgezogen ...
Beim übergabeprotokoll machte er schnell schbell schrieb sachen auf die mein Mann nicht in Ruhe durchlesen konnte und hätte kein Exemplar für uns ...mein Mann sollte unterschrieben da er weiter muss, er schickt ihm ein Foto vom Protokoll ( ob er Sachen hinzugefügt hat wissen wir nicht, da wir nur ein Foto ein Tag später bekommen) als mein Mann ihm per Whatsapp schrieb er beseitigt die Mängel selber ( obwohl wir es nixht Eingesehen haben aber er wollte die Kaution in Höhe 3500-, Euro behalten ) er verneinte dies ( Verlauf vorhanden) obwohl wir 14 Tage Zeit hätte ...er meinte es macht eine firma wir sollen zahlen ...wir haben fristgerecht gekündigt ...die Besichtigungen die stattfanden haben wir immer zugesagt und er meinte ein monat später er würde uns verklagen weil er niemand findet und wir sollen die Miete zahlen ( wir haben 3 Monate davor fristgerecht gekündigt, Besichtigungen zugesagt und alle haben stattgefunden und wenn er es nicht hinkriegt dann ist es ja nicht unsere Schuld) ...fast 3 Jahre sind um ...es ist verjährt..es kam nichts vom Anwalt seiner Seite oder sonst was ...weder eine Rechnung was die Bauarbeiter angeblich gemacht haben...haben wir ein recht und Chance unsere Kaution und Nebenkosten jetzt noch zurück zu bekommen ? Liebe Grüße
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen kann ich leider nicht abschließend beurteilen, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend machen können.
Da der Auszug im Jahr 2015 stattgefunden hat, läuft hier die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2018.
Die Sach- und Rechtslage lässt sich nur prüfen, wenn
a) der Mietvertrag
b) das Übergabeprotokoll und
c) etwaiger weiterer Schriftverkehr
in Augenschein genommen und geprüft wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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