Forderung ungerechtfertigte Mietzahlung
Fragestellung
Folgender Sachverhalt: ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet zum 1.11.18. Der Vetrag wurde jedoch kurz nach Unterzeichnung von mir aus persönlichen Gründen gekündigt mit 3 monatiger Frist, da der Vermieter auf die Einhaltung des Mietvertrages bestanden hat. Die Wohnung wurde nie an mich übergeben, ebenso auch keine Schlüssel etc. es fand auch kein Einzug statt. Der Vermieter hatte versprochen, schnellstmöglich einen "Nachmieter" zu finden. Im November habe ich die Miete in Absprache mit dem Vermieter ohne Betriebskosten gezahlt. Der Vermieter informierte mich zwischenzeitlich, dass er einen Mieter ab 1.1.19 gefunden hat. Am 2.12. bin ich zur Wohnung gefahren und habe festgestellt, dass bereits ein neuer Name am Briefkasten und Klingel angegeben war ( habe Fotos gemacht). Die Miete für Dez habe ich bisher nicht gezahlt, da die Wohnung offensichtlich schon anderweitig genutzt wurde. Der Vermieter hat mir bestätigt, dass der neue Mieter bereits Zugang zur Wohnung hat, ebenso auch Schlüssel erhalten hat. Er würde dort bestellte Möbel empfangen und sich die Wohnung nach seinem Geschmack renovieren. Jedoch gibt er an keine Mietzahlung zu erhalten, da der Mietvertrag erst ab 1.1.19 beginnt. Ich möchte die Miete für Dez nicht zahlen, da ich die Mietsache nie genutzt habe und der Vermieter mich auch nicht darüber informiert hat, dass er die Wohnung bereits dem Folgemieter einfach zur Verfügung gestellt hat. Welche Chancen habe ich diesbezüglich?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Es ist offenbar so, dass der Nachmieter bereits ab dem Monat Dezember in der Wohnung verweilt und diese nutzt, obwohl der Mietvertrag mit Ihrem Vermieter bis zum 31.12.2018, 24.00 Uhr, besteht.
In diesem Fall kann der Vermieter seine Ihnen gegenüber bestehende vertragliche Hauptleistungspflicht, namentlich die Überlassung der Wohnung an Sie als Mieter, nicht mehr erfüllen.
Dies hat zur Folge, dass Sie für den Monat Dezember auch keine Miete mehr zahlen müssen. Der Vermieter hat insoweit keinen Zahlungsanspruch Ihnen gegenüber.
Gerne höre ich von Ihnen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen. Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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