Mietwagen Ausland Reklamation Rechnung
Fragestellung
Über eine Fluggesellschaft hatte ich im Sept. einen Wagen für einen Familienaufenthalt in Schweden angemietet und vorausbezahlt. Zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung waren wir 2h verspätet (es gab Verzögerungen bei der Anreise per Bus). Unser Wagen war deshalb anderweitig vermietet. Wir waren mit der Upgrade-Alternative einverstanden, das Schalterpersonal nannte Mehrkosten der Tagesmiete von 4€.
Der Wagen wurde übernommen und unversehrt wieder abgegeben. Die Rückgabe verlief jedoch nicht wie geplant: Der ausgeschilderte Abgabeparkplatz war ohne personelle Besetzung, der Service-Schalter geschlossen. Den Autoschlüssel musste ich in den dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen.
Wir dachten, das Thema ist damit erledigt, wurden jedoch von einen Abbuchung der hinterlegten Visa in Höhe von 738 € überrascht .
Nach Telefonat mit der Mietgesellschaft wurde mir eine Rg. Per Mail zugestellt:
Unfall selbstbeteiligung 6.000 SEK plus Mietkosten, Gebühren … 3.100 SEK minus Vorauszahlung 1.500 SEK= Gesamt 7.600 SEK
Ich habe dagegen per Internet-Claim widersprochen. Die in der Bestätigungsmail zugesagte Bearbeitungsfrist ist ohne Antwort verstrichen.
Die deutsche Gesellschaft, die ich ebenfalls eingeschaltete habe, bemüht sich, eine Ausage der schwedischen Kollegen zu bekommen.
Ich fürchte, dass hier eine Hinhaltetaktik gefahren wird,
Leider habe ich ausser dem e-Mail Schriftverkehr keine Dokumente in der Hand.
Welche Vorgehensweise empfehlen Sie?
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Antwort von Rechtsanwalt Simon Bürgler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
Leider kommt es relativ häufig vor, dass nach Beendigung eines Miet- oder Leasingvertrages eine überzogene oder gar völlig unbegründete Schadensregulierung stattfindet.
Der von Ihnen hochgeladenen Rechnung entnehme ich, dass Sie der Gesamtbetrag bereits von Ihrer Kreditkarte abgebucht wurde. Sollte Ihr Kreditkartenanbieter die Möglichkeit anbieten, würde ich Ihnen empfehlen, den fehlerhaften Rechnungsbetrag zurückbuchen zu lassen. Eine unberechtigte Forderung abzuwehren ist im Zweifelsfall erfolgsversprechender als eine eigene Forderung geltend zu machen.
Sollte dies nicht möglich sein, empfehle ich Ihnen den Vertragspartner, die SWEDEN RENT A CAR AB anzuschreiben und unter Darlegung der Gründe sowie einer ausreichenden Fristsetzung von beispielsweise drei Wochen zur Rückzahlung des zu viel bezahlten Rechnungsbetrages aufzufordern. Zusätzlich würde ich dieses Schreiben auch der auf der Rechnung genannten deutschen Gesellschaft in Kopie zukommen lassen.
Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, rate ich Ihnen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde (z.B. welcher Gerichtsstand gelten soll). Unter Umständen können Sie gegen die SWEDEN RENT A CAR AB auch in Deutschland einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Gerne können Sie hier die weiteren Vertragsdokumente zur Prüfung hochladen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Bürgler
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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