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Fragestellung
Guten Abend
Letzte Woche kam Polizei zu mir, und bin verdächtig das ich nackte Fotos von Kinder besitze ,mir würden angeblich im Jahr 2012 per Mail geschickt ,ich weiß wirklich nicht ob ich die bekommen habe und auch ob ich die gesehen habe ,ich habe nie Kontakt gesucht ,und nie besitzt solche Fotos ,und nie sich interessiert ,bin fertig mit nerven und keine Ahnung was ich machen soll ,die haben natürlich Computer mitgenommen ,und ich bin nicht der einzige die solche Fotos gekriegt haben ,so haben gesagt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrter Fragesteller,
der vorsätzliche Besitz von kinderpornografischem Material ist gem. § 184b Abs. 3 StGB strafbar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Möglicherweise handelt es sich bei der e-mail jedoch nicht um Kinderpornografie. Denn dies würde voraussetzen, daß Gegenstand sind
„a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“
Wenn Sie von der e-mail nichts wußten, haben Sie nicht vorsätzlich gehandelt. Wenn sich die e-mail allerdings tatsächlich auf Ihrem Computer befindet, sprechen die Indizien gegen Sie.
Sie sollten so bald wie möglich einen auf Strafverteidigung spezialisierten Anwalt vor Ort kontaktieren und ihn mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Der Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und zusammen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie besprechen.
Im Ermittlungsverfahren kostet der Verteidiger ca. 400 €. Sollte es zu einem Strafprozeß gegen Sie kommen, werden weitere Kosten von mindestens 470 € fällig.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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