Hundekauf Vertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klimatos,
mein Weihnachtsgeschenk für eine Nachbarin soll eine aktuelle Hilfestellung sein. Hier kurz die Details: Meine Nachbarin hat am 26.05.2018 einen Hundewelpen gekauft. Angezahlt wurden 400,00 Euro, insgesamt betrug der Kaufpreis 1.300,00 Euro. Der Restbetrag von 900,00 Euro wurde am 26.05.2018 bei der Abholung des Welpen gezahlt.
Aufgrund psychischer Probleme konnte meine Nachbarin den Welpen nicht behalten und hat bei der Züchterin angefragt, ob diesen den Hund an einen geeigneten Interessenten weitervermitteln kann. Dies wurde bestätigt und der Welpe wurde am 09.08.2018 wieder an die Züchterin übergeben.
Meine Nachbarin hatte nun angenommen, dass nach einer Weitervermittlung zumindest ein Teil des Kaufpreises an sie zurück gezahlt wird. Die Züchterin reagiert aber nun nicht einmal mehr auf Anfragen, ob der Welpe vermittelt wurde.
Ich habe nun einmal den Kaufvertrag angefügt. § 1 sieht keine Rückerstattung vor. Im § 4 wird jedoch die Möglichkeit einer Rücknahme durch Vorkaufsrecht aufgezeigt. Was hat nun vertragsrechtlich Vorrang?
Kann meine Nachbarin auf eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises hoffen oder ist dies
aussichtslos? Sollte doch noch eine Möglichkeit vorhanden sein, dann wäre ich Ihnen dankbar,
wenn Sie mir diesen Weg aufzeigen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
G. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Meines Erachtens nach bezieht sich § 1 des Kaufvertrages auf den Fall, dass man hier ein Rückgaberecht ausüben möchte. Die hier getroffene Regelung ist eher unüblich. In der Regel sind die empfangenen Leistungen herauszugeben.
Aus § 4 des Kaufvertrages geht hervor, dass für den Fall des Weiterverkaufs dem Züchter ein Vorkaufsrecht einzuräumen ist.
Meines Erachtens nach liegt hier kein Fall von §1 des Kaufvertrages vor. Denn der Hund sollte laut Ihrer Schilderung nicht zurückgegeben werden, sondern im Rahmen einer Weitervermittlung verkauft werden. Darauf sollte sich Ihre Nachbarin in jedem Fall berufen. Sie sollte die Züchterin in jedem Fall unter Fristsetzung zur Auskunft schriftlich auffordern, was nunmehr aus dem Hund geworden ist. Ebenso sollte Sie dazu auffordern, mitzuteilen, welchen Kaufpreis sie für das Tier erhalten. Die Weitervermittlung wurde auch bestätigt. Es ging hier gerade nicht um eine Rückgabe im Sinne eines Gewährleistungsrecht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Klimatos
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