Herausgabeanspruch
Fragestellung
guten morgen , ich habe einer frau die mir empfohlen wurde stoff gegeben mit einer zeichnung und den genauen maßen - damit sie mir gardienen näht.
mittlerweile sind die gardienen acht wochen bei ihr und sie kommt nicht zu gange. einmal die woche rufe ich sie an um zu fragen wie weit sie ist? drei termine die sie mir gegeben hat zum abholen meiner gardienen hat sie nicht eingehalten.
ich merke dass sie nicht genau weiss wie sie es so machen / nähen soll wie ich es will- also habe ich sie vor zwei wochen spontan besucht um zu sehen wie weit sie ist. und war sehr enttäuscht dass sie meinen anweisungen nicht gevollgt ist und dass muster auf dem stoff dass ich in der mitte haben wollte- einfach 15-20 cm vom rand genaeht!!!! dass sieht ueberhaut nicht aus und egal mit welcher näherin ich schon gesprochen habe-keine kann dass nachvollziehen wie man auf eigenen beschluss dass machen kann.(( da hatte sie den stoff schon 4 wochen)und in der zeit war ich 4 tage in polen) als ich das gesehen habe habe ich bauchschmerzen bekommen -meine mama angerufen und ihr alles geschildert - und wir sind zusammen hingefahren um dass zu klären-und damit ich den stoff noch retten kann habihr sie gebeten denn stoff auf ca 70cm schmaler zu machen damit dass muster in der mitte ist- die schneiderin war einverstanden ein verstanden und sagte sie fängt am wochenende damit an- dass zu ändern. da war der stoff schon sechs wochen bei ihr.eine woche später bin ich hin gefahren und sie hat immer noch nicht gemacht. da hat sie zu mir gesagt sie hat von vornerein gesehen dass die beiden stoffe die ich ihr gegeben habe nicht miteinander kombinierbar sind!!!!!!! und sie hat noch gesagt dass sie den stoff schon so oft in den händen hatte aber nicht weiss wie sie anfangen soll.
zu hause angekommen habe ich sie angerufen und ihr vorgeschlagen den stoff abzuholen da ich merke dass sie sich nicht richtig traut und ich werde immer ungeduldiger - ich habe ihr noch vorgeschlagen das kräuselband was sie eingenäht hat zu bezahlen ( und den rest wollte ich nicht bezahlen!!weill es nicht meinen wünschen entsprach) und es von jemandem anderen zu ende nähen zu lassen. sie hat geantwortet -ok sie müssen dass kräuselband nicht bezahlen! ich war heil froh die möglichkeit zu haben meine gardienen noch evtl retten zu können!!
zwei stunden später rief sie mich an- und sagte sie hätte bei der gewärkschaft angerufen und die haben zu ihr gesagt dass sie nichts falsch gemacht hat- wenn man das muster nicht anders nähen konnte- und das sie sich ihre arbeit von 8 stunden a 15 euro (120euro)komplett bezahlen lassen soll- sie würde mir schon entgegen kommen und will nur 65 euro von mir haben.
ich war BAFF!!
ich habe stoff für 70 euro gekauft ösen die in den stoff reinkommen 20 euro und dann noch gardienen stangen für 15 euro und dann soll ich ihr für ihre arbeit bezahlen???? und dann noch so viel!?!?!
gestern habe ich sie angerufen und ihr vorgeschlagen die vorhänge abzuholen und die rafrollos möchte ich nicht haben da sie nicht in meine fenster passen - ich habe ihr gesagt ich nehme nur die vorhänge und bezahle nur die hälfte von 30 euro!!! ob sie damit einverstanden ist? sie sagte nein !!! sie konnte es nicht anders nähen und sie hat kein fehler gemacht und entweder ich bezahle oder ich bekomme meinen stoff nicht wieder???
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Der Auftrag wurde bislang nicht bearbeitet, so dass Sie den Werkvertrag kündigen können und Schadensersatz wegen Nichterfüllung einfordern können.
D.h. Sie können den Auftrag an jemand anderes vergeben. Fallen hier Mehrkosten an, können Sie diese der Dame dann in Rechnung stellen. Die Dame befindet sich bereits in Verzug, da sie drei Termine zur Abholung versäumt hat.
2. Da Sie zudem das Muster nicht gemäß der Absprache auf den Stoff angebracht hat, haben Sie hier einen Schadensersatzanspruch. D.h. durch die fehlerhafte Ausführungen können Sie Ersatz des unbrauchbaren Stoffes verlangen. D.h. entweder die Dame gibt Ihnen Stoff in unversehrtem Zustand zurück oder ersetzt Ihnen den Schaden in Geld.
Das der Stoff nicht kombinierbar sei, ist eine Schutzbehauptung und wäre, wenn dies zutreffen würde schon am Anfang erkennbar und nicht erst nach vielen Wochen nachdem Sie falsch genäht hat.
Der vermeintliche Anruf bei der Gewerkschaft ist Unsinn. Wie soll sich eine Gewerkschaft über einen konkreten Auftrag am Telefon äußern. Auch dies ist eine Schutzbehauptung.
Die aufgestellte Forderung der Näherin ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, da der Auftrag nicht weisungsgemäß erfüllt wurde. Insoweit können hier keine Kosten in Ansatz gebracht werden.
3. Zur weiteren Vorgehensweise sollten Sie sich ein Angebot für das Nähen der Gardinen von jemand anderes einholen. Fallen hier höhere Kosten an, können Sie die Differenz von der jetzigen Näherin einfordern. Weiterhin können Sie Schadensersatz für den nicht mehr brauchbaren Stoff verlangen.
Die sich hieraus ergebende Gesamtforderung können Sie von der Näherin verlangen. Ich denke, dass diese ihre Forderung von EUR 65,- schnell fallen läßt und die Gardinen herausgibt. Ob Sie auf Ihre Schadensersatzforderung besteht, was Ihr gutes Recht ist, müssen Sie dann entscheiden.
4. Sollte die Näherin die Gardinen nicht herausgeben und auf ihrer Forderung bestehen, müssen Sie Ihren Herausgabeanspruch sowie den Schadensersatzanspruch gerichtlich durchsetzen, wobei Sie hier gute Aussichten haben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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vielen dan im vorraus!!
MfG P. P.
Vielen Dank.