Hausverkauf
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Fallen Steuern beim Haus- und Grundstücksverkauf an und inwieweit muss ich den Haus- und Grundstücksverkauf in der Steuererklärung aufführen? Ich, 20, habe Haus + Grundstück 2010 geerbt. Das Haus wurde 1991 von meinem Vater geerbt, der es an mich weitervererbte. Ich bin alleinerbe. Mein Vater hat es als Miterbe geerbt und seine Miterben ausgezahlt. Muss ich jetzt, 2017, also noch Steuern zahlen oder bleibt der gesamte Gewinn für mich? Und wie muss ich es in der Steuererklärung kwnntlich machen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich nachfolgend gern im Rahmen einer Erstberatung Stellung nehme.
Grundsätzlich gilt:
Veräußern Sie eine private Immobilie innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft haben, liegt grundsätzlich ein Spekulationsgeschäft vor.
Vorab ist zu prüfen:
Haben Sie die Immobilie im Jahr der Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, muss der Veräußerungserlös niemals versteuert werden, selbst wenn der Verkauf innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums nach dem Kauf erfolgt.
In Ihrem Fall gilt:
Haben Sie eine Immobilie geerbt, gilt der 10-Jahres-Zeitraum nicht erst ab dem Zeitpunkt des Erbes.
Es gelten die Vorbesitzzeiten des Verstorbenen, also Ihres Vaters für Sie.
Achtung:
Kauft ein Miterbe den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm -also Ihrem Vater- zum damaligen Zeitpunklt insoweit Anschaffungskosten.
Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist führt dies dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks versteuert werden muss. Bitte prüfen Sie, ob die Auszahlung an die Miterben vor dem Kalenderjahr 2007 stattgefunden hat.
Veräußern Sie die Immobilie außerhalb der Spekulationsfrist, ist dieser nicht steuerbar. Und in der Steuererklärung nicht einzutragen.
Ich habe Ihnen die Anlage SO (Seite 2 Zeile 31 ff.) beigefügt. Hier ist aber nur der steuerpflichtige Anteil an dem Veräußerungsgeschäft einzutragen.
Es kann sein, dass das Finanzamt nach der Nutzung und dem ursprünglichen Anschaffungsgeschäft nachfragt. Dann verweisen Sie auf das Erbe in 2010 und bei Ihrem Vater 1991.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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