Hausverkauf mit Grundschuldeintrag
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte mein Haus verkaufen, jedoch ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld eingetragen (Schulden sind abbezahlt).
Beim Kreditinstitut ist der Grundschuldbrief allerdings nicht mehr auffindbar.
Nun müssten wir ein Aufgebotsverfahren in die Wege leiten, damit die Grundschuld ausgetragen werden kann.
Dies hätte zur Folge das der Kaufinteressent, aufgrund der zeitlichen Verzögerung, abspringen würde.
Nun meine Frage:
Kann man das Haus auch mit Grundschuldeinträgen verkaufen?
Wenn ja, welche Nachteile hätte dies?
Könnte sich der Käufer zum Beispiel Geld aufgrund der Einträge leihen, für die ich dann bürgen müsste?
Könnnen die Einträge im Nachhinein von mir noch gelöscht werden, oder kann das dann nur der neue Eigentümer veranlassen?
Wie würden Sie in meiner Situation vorgehen?
Mit freundlichen Gruß
A. L.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, dann melde ich mich morgen bei Ihnen.
MfG
Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt