Haus
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin verheiratet und habe zwei Söhne. Mein jetziger Mann ist der Stiefvater. Ich besitze ein Haus und stehe auch alleine im Grundbuch. Wenn ich sterbe bekommt mein Mann ja den Pflichtanteil von 50% und die Kinder je 1/4. Gedacht war aber das die Kinder das Haus alleine Erben. Meine Frage:
Kann man einen Vertrag aufsetzen wo der Ehemann auf den Pflichtanteil verzichtet? Ausserdem soll in den Vertrag rein das bei Scheidung auf den Zugewinnausgleich verzichtet wird. Der Vertrag muss dann aber auch Stand haben und nicht das mein Mann in 10 Jahren meint nun doch nicht mehr und klagt dagegen. Kann man das Online machen und was kostet sowas?
Gruss
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
1) "Kann man einen Vertrag aufsetzen wo der Ehemann auf den Pflichtanteil verzichtet?"
= Ja, beim Notar muss er aber vor (!) dem Todesfall beglaubigt werden, um wirksam zu werden.
Allerdings müsste auch gesondert auf das Erbe verzichtet werden oder halt eben die Kinder als Alleinerben per Testament eingesetzt werden. Denn der Pflichtteilsverzicht bezieht sich wie der Name schon sagt erst einmal nur auf den Pflichtteil.
2) "Ausserdem soll in den Vertrag rein das bei Scheidung auf den Zugewinnausgleich verzichtet wird. Der Vertrag muss dann aber auch Stand haben und nicht das mein Mann in 10 Jahren meint nun doch nicht mehr und klagt dagegen. Kann man das Online machen und was kostet sowas?"
Ein Ehevertrag wie auch der Ausschluss des Zugewinnausgleichs bedarf auch der notariellen Beurkundung. Wie bei allen Verträgen ist es schwierig zu prognostizieren, ob jede Regelung Änderungen der Vermögenslage oder der Rechtsprechung standhalten wird. Normalerweise versuchen sich Notare mit Hinweisen hierauf, aus der Haftung zu ziehen, wenn sie denn solche Verträge aufsetzen.
Sicher können Ihnen etliche Anwälte kostengünstig Entwürfe erstellen. Um eine notarielle Beuurkundung kommt man aber in keinem Fall herum.
An sich wird ein Notar die Formulare in der Regel "kostenlos" zur Verfügung stellen und nur die Beurkundungsgebühren kassieren.
Sie hier unter "Kosten Ehevertrag": https://www.finanztip.de/ehevertrag/
Zu den anderen Kosten: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/5-verzichtsvertraege-12-notarielle-besonderheiten-kosten_idesk_PI17574_HI7466287.html
Wie Sie erkennen, kommt es für die Höhe der Gebühren vor allem auch auf die Höhe des Vermögens an. Manche Notare lassen in dem Punkt auch mit sich reden und setzen niedrigere Werte an.
MfG
D. Saeger
- RA -
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