Haus verkauft
Fragestellung
Hallo,
wir haben vor etwa 4 Wochen unser Haus verkauft zum 01.04.2019.
Nun meldet sich der Käufer bei mir das sich der Gutachter Ausschuss des Amtsgerichts bei Ihm gemeldet hat und INformationen und Blder haben möcht.
Was bedeutet das?
Mit freundlichen Grüßen
F.R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Vorschrift des § 197 BauGB (Baugesetzbuch).
Der Gutachterausschuss kann nach § 197 Absatz 1 BauGB mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen einholen, die Angaben über das Grundstück und, wenn das zur Ermittlung von Geldleistungen im Umlegungsverfahren, von Ausgleichsbeträgen und von Enteignungsentschädigungen erforderlich ist, über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können.
Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden.
Gemäß § 192 Abatz 1 BauGB sind die Gutachteraussschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen zuständig. Diese Aufgaben kann ein Gutachterausschuss allerdings nur erfüllen, wenn er über die hierfür erforderlichen Informationen verfügt.
Der jetzige Eigentümer muss insoweit seiner Pflicht nach § 197 BaugGB nachkommen.
Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache zu verstehen, dass sich der Käufer bei Ihnen gemeldet hat und um Informationen sowie um Bilder bezüglich des Grundstücks bittet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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