Handwerker
Fragestellung
Wir haben mit einer Umzugsfirmaaus Solingen am 5.4.2017 einen kompletten Seniorenumzug von Solingen nach Hagen /NRW vereinbart.In dieser Vereinbarung ist u.a. auch der Aufbau der Küche am 6.4.2017 vorgesehen. Bereits vor Umzug habe ich der Firma schriftlich angegeben welche Arbeitsplatte und Rückwandpaneele in der neuen Wohnung montiert werden soll.
Die Küche wurde auch am 6.4.2017 aufgebaut, aber ohne Rückwandpaneele.Der Monteur sagte er habe nun eine Woche Urlaub und hat deshalb keine Zeit aber kommt dann am 18.4/19.4 um die Restarbeiten zu erledigen.
Am 7.4.2017 stellten wir fest das die Wasseranschlüsse der Spülmaschine undicht sind und haben die Firma informiert. Wir haben dabei zugestimmt das das dann gleichzeitig mit dem Anbau der Paneele in Ordnung gebracht werden kann.Gleichzeitig haben wir informiert das der Paneelanbau im beisein eines örtlichen Elektriker erfolgen muss da noch ein Stromkabel gelegt wird.Es wurde dann hier ein Termin am 20.4.2017 um 13.00 mit beiden vereinbart. Am 20.4.2017 erscheint um 15.00 ein anderer Monteur der Firma ohne Paneele mit der Auskunft er hätte nichts davon gewusst und dichtet lediglich die Anschlüsse ab. Der Elektriker war also umsonst da. Es wurde dann ein neuer Termin mit beiden am 27.4.2017 zwischen 13.00 - 15.00 vereinbart.Der Elektriker war da, aber der Monteur erscheint erst um 18.30 abends mit der Bemerkung er hätte 3 Std im Stau gestanden.Kein Anruf oder Information das er später kommt. Der Elektriker hatte bereits Vorarbeiten erledigt aber konnte die Arbeiten natürlich nicht fertigstellen und ist an dem Tag sogar nochmal vorbeigekommen da ja auch der Strom abgestellt war. Die Paneele ist nun angebracht ( bis 21.00 Uhr abends! ) aber die Stromkabel hängen und wir müssen nun wieder auf den Elektriker warten.
Der Elektriker ist also 4 mal umsonst da gewesen weil die Umzugsfirma die Termine und Absprachen nicht eingehalten hat und ich bin der Meinung dass die Umzugsfirma diese Kosten des Elektrikers übernehmen muss.
Kann ich diese Kosten z. B. von der Rechnung der Umzugsfirma einbehalten ?
Ich bitte um Ihren Rat wie ich hier am besten verfahren kann.
MFG
Rainer Grahl
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Soweit hier der Elektriker viermal umsonst kommen musste, so können Sie in der Tat Ansprüche daraus herleiten.Im Einzelnen:
Die Umzugsfirma hat ohne wichtigem, entschuldigenden Grund die Termine und Absprachen nicht eingehalten.
Sie sollten sich von dem Elektriker die dafür veranschlagten Kosten als Rechnung aufstellen lassen, damit Sie die an die Umzugsfirma weiterreichen können.
Ich würde die dann im Wege der Aufrechnung (§ 387 BGB) von der Rechnung der Umzugsfirma einbehalten bzw. durch schriftliche Erklärung gegenüber der Umzugsfirma abziehen.
Die Rechnungen des Elektrikers würden ich diesem Aufrechnungsschreiben beifügen.
Das reicht dann soweit aus.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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