Nichtabnahme Sandsteinmauer wegen falschen Mörtels?
Beantwortet von Bausachverständiger Christian Berger
Fragestellung
Bei uns im Hof hat eine Baufirma eine einhäuptige Stützmauer aus schlesischem Sandstein (Lager gesägt, Köpfe und Seiten maschinengespalten, 40x20x20 lagenweise abwechselnd mit 40x15x20 BxHxT) gemauert, L-Förmig 90 hoch, Schenkellänge 1,4 und 2 Meter. Abgesehen davon, daß die Fugen in dunkelgrau nicht wirklich optisch passen, ist Trasszementmörtel (Maxit mur 958) verwendet worden, der somit härter ist als der Stein ansich. Rechtfertigt die Verwendung von Trasszementmörtel anstelle von weicheren Materialen (Trasskalk mit Sand 0-2mm Körnung, etc) die Nichtabnahme der Mauer?
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Antwort von Bausachverständiger Christian Berger
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist mir "Schlesischer Sandstein" kein Begriff, weshalb ich nicht beurteilen kann, wie hart oder weich dieser ist. Da Sie ihn aber als weich bezeichnen, gehe ich davon aus, dass es sich um einen tonigen Sandstein 20-50 MN/m² handelt. Hier wäre zunächst ein Mörtel der Mörtelgruppe II (M2,5) die richtige Wahl gewesen. Der hier verwendete Trasszementmörtel MG III (M10) weist eine höhere Festigkeit auf. Er ist zwar auch für Sandsteine geeignet, jedoch eher für deutlich festere (härtere), wie z.B. Quarzsandstein.
Mit zunehmender Mörtelgüte steigen die Spannungen, die zum Primärversagen führen, was sich hier durch Mörtelausbrüche in den Randbereichen und/oder Steinrisse im Verbundbereich bemerkbar machen würde. Deshalb steht in der DIN EN 1996-1-1/NA, NA.L.3 Ausführung v. Natursteinmauerwerk: (5) „Die Festigkeit des Mauermörtels soll die Festigkeit des Mauersteines nicht überschreiten.“ Ein „soll“ ist grundsätzlich verpflichtend anzusehen. Allerdings kann man das nur sehr schwer von vornherein als Grund für eine Nichtabnahme anführen, da die Verhältnismäßigkeit (Kosten bei möglichem Schaden ggü. Handwerkervergütung) gewahrt werden muß. Außerdem gibt es noch so viele weitere Faktoren die eine Rollen spielen, falls es zu Rissen kommen würde. Dies aber jetzt hier auszuführen, würde den Rahmen sprengen. Darüber wurden schon Doktorarbeiten verfasst. Ich persönlich sehe bei Ihren lagerseitig gesägten Sandsteinen und einer nur 90 cm hohen Wand keine nennenswerte Gefahr der Rissbildung in den Steinen.
Da der verwendete Mörtel zementhaltig ist, kann dennoch ein Schaden entstehen. Je nach Salzgehalt im verwendeten Sandstein, kann der erhärtete Zementmörtel durch die Aufnahme gelöster Salze auftreiben, was zu Abscherbelungen des Sandsteines führen kann. Hier wäre es grundsätzlich ratsam auf Zement zu verzichten und beispielsweise den Maxit mur 956 Trasskalkmörtel zu verwenden. Allerdings ist die o. g. Gefahr bei Verwendung von Trasszement sehr gering, weshalb ich auch hier erstmal keinen Grund zur Nichtabnahme sehe. Natürlich kann man ggf. einen höheren Gewährleistungseinbehalt vereinbaren und/oder die Gewährleistungszeit verlängern und/oder einen Nachlass heraushandeln.
Die graue Fugenfarbe müssen Sie wohl erstmal akzeptieren, falls nichts anderes vereinbart war. Wobei i.d.R. die Fugenfarbe schon an den Naturstein angepasst werden sollte.
Eine Möglichkeit besteht darin die jetzigen Fugen auszukratzen (mind. So tief, wie sie hoch sind) und mit dem „richtigen“ Mörtel, quasi neu zu verfugen. Dann wäre auch das Farbproblem beseitigt. Die Fa. Sakret bietet z.B. diese Trasskalkmörtel in verschiedenen Farben (abgestimmt auf diverse Natursteinarten) an. Vielleicht können Sie sich ja mit dem Handwerker dahingehend oder auf einen entsprechenden Nachlass einigen.
Diese Antwort erfolgt ohne Haftung in jeglicher Form. Eine Vorort-Besichtigung hat es nicht gegeben.
Beste Grüße
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