Gewerbesteuer, Umlegung in eine andere Gemeinde
Fragestellung
Hallo,
wenn ein Gewerbebetrieb zum 15.02.2018 in eine andere Gemeinde verlegt worden ist, wie verhält es sich dann mit den Gewerbesteuervorauszahlungen?
Die Gemeinde hat auf Grundlagenbescheid von 2016 (Abrechnung) die Vorauszahlungen für 2017 und 2018 festgelegt.
Muss ich dann weiterhin an die "alte" Gemeinde die Vorauszahlungen zahlen oder an die neue Gemeinde? Muss dafür ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden oder hat die Abmeldung bei der alten Gemeinde gereicht? Kann ich damit die Zahlungen einstellen?
Wo finde ich die passenden Steuergesetze zum Nachlesen?
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
befindet sich die Betriebsstätte während eines Kalenderjahres in zwei verschiedenen Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf beide Gemeinden zerlegt. Nach § 31 GewStG erfolgt dies i. d. R. nach Arbeitslöhnen. Alternativ nach Umsätzen.
Solange die bisherigen Vorauszahlungsbescheide gelten, müssen Sie wie vorgesehen zahlen. Sie könnten Anträge auf Herabsetzung stellen, falls die Hebesätze sich unterscheiden (§ 172 AO).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne über die Kommentarfunktion kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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also muss ich die nächsten drei Gewerbesteuervorauszahlungsraten an die Gemeinde zahlen, obwohl seit Mitte Februar der Gewerbebetrieb komplett in einer anderen Gemeinde liegt?
Die Gemeinde hat doch eine Abmeldung. Wieso ist sie noch berechtigt Gewerbesteuervorauszahlungen zu verlangen?
Freundliche Grüße
Sie müssten gemäß der bisherigen Bescheide zahlen, weil diese erlassen und bisher nicht aufgehoben worden sind. Durch Antragstellung bei beiden Gemeinden könnten geänderte bzw. neue Bescheide erlassen werden.
Die alte Gemeinde hat kein Recht die Bescheide aufrechtzuerhalten, da diese rechtswidrig sind insofern Steuer erhoben wird, die auf die neue Gemeinde entfällt.
Spätestens mit der Gewerbesteuererklärung wird dies jedoch richtig gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff