Gefährdung durch Bäume auf Nachbargrundstück
Fragestellung
Auf einem Nachbargrundstück, das ca. 8 m über unserem liegt, stehen in rd. 10 m Entfernung von unserem Haus, an der Hangkante acht, etwa 40 Jahre alte Kiefern, jeweils rd. 15 m hoch.
Am 31.03. wurden 2 Kiefern bei einem Sturm entwurzelt und fielen den Hang herunter, glücklicherweise der erste und der letzte Baum, die nicht unser Haus trafen. Die verbliebenen Bäume würden, unter gleichen Bedingungen, unser Haus treffen. Die Eigentümerin will uns bis Jahresende vertrösten, bis dahin eine Lösung zu finden und meint, dass wir bei Sturm in das unterste Stockwerk ausweichen sollen, um nicht erschlagen zu werden.
Jetzt zur Frage:
Ab wann gilt Gefahr im Verzug, was ein sofortiges Handeln von uns ermöglichen würde, und hat die Nachbarin dabei einen Anspruch auf schonende Beseitigung, was deutlich höhere Kosten für sie bedeuten würde?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist die Nachbarin für ihr Grundstück verantwortlich und kann entsprechende Maßnahmen frei wählen.
Die Nachbarin trifft insoweit die Verkehrssicherungspflicht, Verstößt diese gegen ihre Verkehrssicherungspflicht, macht ihn das für den Fall eines durch einen umstürzenden Baum bedingten Fremdschaden schadensersatzpflichtig nach §§ 1004 I, 823, 249 BGB.
Einen generellen Beseitigungsanspruch gibt indes so einfach nicht.
Tritt dann der Fall ein, dass ein Baum umzustürzen droht und sind damit Gefahren für Leib und Leben verbunden, besteht nach § 229 BGB ein Anspruch auf Selbsthilfe. Allerdings muss der Nachbar nicht rechtzeitig erreicht werden können. Darüber hinaus muss gem. § 230 BGB das mildeste Mittel gewählt werden, was u. U. auch ein Abstützen bedeutet.
Konkret können Sie handeln, wenn die Gefahr ganz konkret bevorsteht und der Nachbar keine entsprechenden Maßnahmen ergreift.
Praktisch bietet sich hier ein Anruf bei der Feuerwehr an, da diese im Zweifel auch zur Gefahrenabwehr handeln kann. Insoweit würde ich den konkret umzustürzen drohenden Baum bei der Feuerwehr melden.
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Bewertung des Kunden
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Insgesamt eine sehr gute Sache!
Vom vorherigen Hausbesitzer des Nachbargrundstücks wurden die fraglichen Kiefern damals deshalb an die Hangkante gepflanzt, weil er, um eine größere Gartenfläche zu bekommen, loses Erdreich bis an die Grundstücksgrenze aufgefüllt hatte und die Baumwurzeln zur Sicherung des Hanges dienen sollten. 40 Jahre lang klappte das gut. Jetzt aber sind die Bäume so hoch geworden, dass sie wegen ihres eigenen Gewichts und der flachen Verwurzelung bei starkem Wind aus der Böschung gerissen werden und das Gegenteil des ursprünglichen Sinnes eintritt. Da durch den steilen Hang aber auch die Fallrichtung vorgegeben ist, muss ich nun bei jedem Sturm damit rechnen, dass 5 - 6 Bäume auf unser Haus fallen und damit nicht nur unser Gut, sondern auch unser Leben gefährdet ist.
Ich denke, dass Ihr Hinweis auf die Feuerwehr, evtl. auch das THW, in unserem Fall hilfreich sein kann. Auf jeden Fall können wir nicht warten, bis irgenddwann mal ein Richter darüber entscheidet, da jeden Tag Unwetterwarnungen veröffentlicht werden und der Herbst mit seinen Herbststürmen immer näher rückt.
Mit freundlichen Grüßen
C. R.
Evtl. wird Ihnen - je nach Bewertung der Situation vor Ort - die örtliche Ordnungsbehörde helfen. Wenden Sie sich insoweit auch an die Gemeinde.
Die örtliche Ordnungsbehörde hat nach dem Gefahrenabwehrrecht von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird und derartige Störungen zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.
Dies könnte hier ebenfalls zum Erfolg führen, wenn eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit bejaht wird.