Freiberufler
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
derzeit bin ich als Freiberufler im Bereich Hard/Softwareentwicklung tägit. Hauptsächlich habe ich Kunden, die mich für ein ca. ein Jahr in ihr Entwicklerteam aufnehmen. Ich arbeite hauptsächlich von meinem eigenen Büro aus und habe auch eine ganz anschauliche Ausstattung. Mit dem Finanzamt hatte ich mit der Freiberuflichkeit keine Schwierigkeiten nachdem ich denen Verträge aus meiner Tätigkeit zugesandt hatte. Ich mache auch für ehemalige Arbeitgeber hin und wieder noch Entwicklungsarbeiten. Mein Nettojahresumsatz liegt bei ca. 120000€.
Jetzt möchte ich mich weiterentwickeln und eine rechnergestützte Fräse anschaffen. Zunächst um Testaufbauten und Prototypen zu erstellen. Die Fräse wird ca. 10000€ kosten. Kann ich das so in meine Freiberuflichkeit integrieren? Zudem möchte ich gerne auch Desingarbeiten und Prototypenteile auf der Fräse anbieten. Alles speziell nach Kundenwunsch, keine Teile von der Stange. Broschen, Wandbilder, mech. Teile nach Kundenvorgabe. Irgendwo schon künstlerische Arbeit am PC. Kann man das als Freiberufler machen? Wenn ja, was wäre nicht erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
F. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie mit einer Fräse Prototypen oder andere Gegenstände herstellen und verkaufen, ist diese Tätigkeit nicht mehr als freiberublich selbständig einzuschätzen, sondern eindeutig gewerblich. Allerhöchstens in geringfügogem Umfang könnten solche Umsätze unschädlich sein, bei den genannten Anschaffungskosten gehe ich aber davon aus, dass keine Geringfügigkeit vorliegt.
Somit würde Ihr gesamter Betrieb zum Gewerbebetrieb, mit der Folge, dass Sie gewerbesteuerpflichtig werden, eventuell auch bei Überschreiten bestimmter Umsatz- und Gewinngrößen im Bereich der Gewinnermittlung und der Umsatzsteuer die Privilegien des Freiberuflers verleren.
Allerdings ist es für Einzelunternehmer möglich, die Betriebe zu trennen. Sie müssen dafür eine organsisatorische, finanzielle und insbesondere buchhalterische Trennung vornehmen (insbesondere eigene Buchführung, getrennte Rechnungskreise, getrenntes Betriebsvermögen). Dann hätten Sie weiterhin Ihre selbständige Tätigkeit als Softwareconsultant o.ä. und daneben eine gewerbliche Tätigkeit "Herstellung von Frästeilen".
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Existenzgründung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen