Frage?
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo ich möchte gerne was klären lassen so es geht um folgendes wenn ich ja für andere Handle dann brauch ich ja eine Erlaubnis (Kreditwesengesetz)
so ich möchte bei einem Unternehmen das in den USA ihren sitz hat(Topsteptrader handeln hier die Webseite www.topsteptrader.com) das Unternehmen bieten Trader an mit kapital zu handeln jetzt meine frage brauch ich eine Erlaubnis wenn ich bei Topstep trader Fremdkapital handle ?
die Situation ist ja eine andere aus meiner sicht weil ich handle ja für niemanden der in Deutschland lebt sondern ich handle ja für jemanden das Unternehmen topsteptrader das ihren sitz in den USA hat
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Wenn Sie auf der Handelsplattform selbst handeln, ist hierfür eine Zulassung nach dem KWG erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie hierzu Fremdgeld aufnehmen und mit diesen Mittel auf der Handelsplattform handelt.
2. Etwas anderes gilt dann, wenn Ihnen Dritte die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, damit Sie auf deren Risiko oder auf deren Namen handeln. Das handelt es sich nach § 1 Abs. 1a KWG um ein Finanzdienstleistungen, die erlaubnispflichtig sind.
3. Als Beispiel. Sie erhalten ein Darlehen von einer Dritten Person. Dies erhält einen festen Zinssatz. Eine Verbindung zum Handel auf der angeführten Plattform zum Kreditgeber besteht nicht.
Sie nehmen die Darlehensmittel auf und die Verzinsung richtet sich nach dem Erfolg des Handelns auf der angeführten Plattform. Werden Sie hier für zahlreiche Geldgeber tätig, handeln Sie gewerblich und benötigen dann eine entsprechende Erlaubnis. Um dies zu verhindern bestünde die Möglichkeit eine GbR oder andere Gesellschaftsform zu gründen, an der sich die Anleger beteiligen und für ihre Beteiligung eine variable Verzinsung erhalten. Dann handelt es sich, wenn Sie mit den Anlagemittel handeln, nicht um eine Finanzdienstleistung und ist damit auch nicht erlaubnispflichtig.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen und stehe bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Bankrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
dann schreiben sie auch Um dies zu verhindern bestünde die Möglichkeit eine GbR oder andere Gesellschaftsform zu gründen, an der sich die Anleger beteiligen und für ihre Beteiligung eine variable Verzinsung erhalten. Dann handelt es sich, wenn Sie mit den Anlagemittel handeln, nicht um eine Finanzdienstleistung und ist damit auch nicht erlaubnispflichtig.
das verstehe ich nicht gans was sie geschrieben haben mit Anleger beteiligen und für ihre Beteiligung eine variable Verzinsung
Wenn ich bei Topstep Trader handle bekomme ich 5000€ ohne abzug und nach 5000€ bekomme ich 80% Gewinn und top step Trader 20%
wenn ich jetzt eine Gesellschaftsform gründen würde welche wäre denn am besten oder am sinnvolsten
Wenn die Handelsplattform sich in den USA befindet, erfolgt der Handel an dem Ort an dem Sie sich auf die Handelsplattform einlogen.
Wenn Sie in Deutschland ansässig sind, erfogt der Handel demnach von Deutschland aus mit den damitr geltenden gesetzlichen Regelungen.
Wenn Sie aber bei Geldgebern finanzielle Mittel einsammeln und diese nicht direkt an den Gewinnen beteiligt werden, liegt keine Finanzdienstleistung vor, so dass es keiner Erlaubnis bedarf.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
jetzt noche eine sache mit der Gesellschaftform welche ist denn am sinnvosten und braucht man da eine erlaubnis ?
man kann ja auf seinem namen handeln bekommt finazielle mittel oder man handelt auf deren namen und bekommt dann fianzille mittel zu verfügung so meint ich das
Wenn Sie für andere Personen gewerbsmäßig handeln, bedarf es einer Erlaubnis. Wenn die anderen Personen an dem Erfolg des Handel nicht unmittelbar beteiligt sind, bedarf es keiner Erlaubnis. Nicht direkt beteiligt sind die anderen Personen, wenn diese einen festen Zinssatz auf ihre Einlage erhalten.
Als handelnde Person können Sie entweder als Einzelkaufmann auftreten, mit der persönlichen Haftung. Oder Sie gründen eine GmbH bzw. Unternehmergesellschaft. Hier ist die Haftung auf die Einlage beschränkt. Letzteres würde ich aufgrund des Risikos empfehlen. Eine Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) kann mit wenig finanziellen Aufwand gegründet werden. Das erforderliche Eigenkapital ist aus den zukünftigen Gewinnen anzusparen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt