Werbungskosten bei Auslandspraktikum
Fragestellung
Mein Sohn ist Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und wurde als Sanitätsoffiziersanwärter zum Medizinstudium an eine zivile Universität abgeordnet. Er ist ledig und hat keine Kinder. Im Rahmen des Praktischen Jahres hat er in der Zeit vom 09.03.2015 -28.06.2015 in einem Spital in der Schweiz als Unterassistent gearbeitet. Die steuerliche Einordnung hat er mit der Anlage N-AUS vorgenommen.
Unsicherheiten bestehen jedoch bei der Geltendmachung von Werbungskosten.
Bisher hat er aufgelistet die Miete, die er vor Ort gezahlt hat, Parkgebühren und die Kosten des erforderlichen Ausweises.
Er ist während der Zeit mehrmals mit dem PKW nach Hause gefahren (er wohnte während dieser Zeit bei mir), einmal auch dienstlich bedingt nach München zur Bundeswehr.
Welche Fahrtkosten könnte er geltend machen? Kommen auch Verpflegungsmehraufwendungen in Frage? Können eventuell noch weitere Dinge geltend gemacht werden, an die wir bisher nicht gedacht haben?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
als abzugsfähige Werbungskosten käme sicherlich das folgende in Betracht:
- Stromkostenabrechnung Zweitwohnung
- Umzugskosten in die Schweiz
- Makler
- Ersteinrichtung
- Pauschale sonstige Umzugsauslagen
In den ersten drei Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung (Wohnung in der Schweiz) kommen Verpflegungsmehraufwendungen in Betracht.
Als Fahrtkosten kommen die Fahrten von der Wohnung in der Schweiz zur Tätigkeitsstätte in Betracht (tatsächliche Kosten öffentlicher Nahverkehr oder 0,30 €/km einfache Entfernung).
Weiterhin ist eine Familienheimfahrt wöchentlich abzugsfähig (tatsächliche Kosten oder 0,30 €/km Hin- und Rückfahrt).
Aufwendungen für Büromaterial oder Fachliteratur wäre auch abzugsfähig,
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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