Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
seit Oktober 2018 bin ich angestellte Geschäftsführerin einer kleinen GmbH ohne Anteile an der Firma. Ohne zu wissen, ob ich noch sozialversicherungspflichtig bin, zahle ich weiterhin in die gesetzliche Altersvorsorge und normale Sozialversicherung, und bin auch weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Mein einziges Einkommen ist das aus der Geschäftsführertätigkeit.
Da ich in den letzten Jahren sehr einfache Steuererklärungen zu machen hatte, habe ich diese immer selbst gemacht, mit Unterstützung des Tools Smartsteuer.de.
Nun die Fragen: Was muss ich als GmbH Geschäftsführer bei meiner Steuererklärung beachten? Smartsteuer.de nimmt AG Vorstände und GmbH Geschäftsführer in eine eigene Klasse, damit bin ich scheinbar nicht mehr "sozialversicherungspflichtige Angestellte" wie vorher.
Kann ich dennoch, da ich ja keine Anteile an der Firma habe, und einen einfachen Geschäftsführerdienstvertrag, einfach meine Steuererklärung so machen wie vorher und mich im Prinzip als sozialversicherungspflichtige Angestellte eintragen?
(Falls das Fragebudget nicht übersteigt: Wenn das möglich ist: Gibt es Vor- / Nachteile, dies zu tun bzw. nicht zu tun?)
Bieten Sie auch die komplette Steuererklärung als Dienstleistung?
Besten Dank und viele Grüße,
Hannah Nöthig
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau Nöthig,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als angestellte Geschäftsführerin einer Kapitalgesellschaft, also auch einer GmbH, erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Für die Steuererklärung ergeben sich hier keine Besonderheiten gegenüber "normalen" Arbeitnehmern. Als Fremdgeschäftsführerin (also ohne oder mit unwesentlicher Beteiligung an der Gesellschaft) bleiben Sie auch sozialversicherungspflichtig.
Besonderheiten könnten allenfalls bei Gesellschafter-Geschäftsführern bestehen oder bei einem besonderen Näheverhältnis zum beherrschenden Gesellschafter (z.B. Ehegatten-GmbH), diese Besonderheiten beträfen aber vor allem den Gesellschafter.
Eine Steuererklärung kann ich gerne für Sie erstellen, bitte teilen Sie mir dazu die Höhe Ihres Arbeitslohns des betreffenden Jahres mit (ca.), ich nenne Ihnen dann einen Pauschalpreis. Sie erreichen mich hier über yourxpert oder über meine E-Mail bernd.thomas@yahoo.de.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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